Weniger Abzüge für Pendler und Kinderbetreuung

Steuererklärung 2018: Das ändert sich für Luzerner

Wird schon wieder fällig: Die mühsame und ungeliebte Steuererklärung.

(Bild: zvg)

Die Steuererklärung 2018 wartet sowohl für Private wie auch für Unternehmen mit einigen wichtigen Änderungen auf. Insbesondere Familien, die ihre Kinder zuhause betreuen, müssen tiefer in die Tasche greifen.

Das Jahr 2019 schreitet unaufhaltsam voran. Das vergangene Jahr ist bei manchem wohl schon weit weg. Doch mit 2018 ganz abschliessen kann noch niemand. Noch steht die Steuererklärung für das letzte Jahr an. 

Und hier gibt es ein paar gewichtige Änderungen. zentralplus hat die wichtigsten Abweichungen zum Vorjahr zusammengestellt. 

Neu gibt’s eine Obergrenze für Pendlerabzüge

Wer Ausgaben hat, um seinem Beruf nachzugehen, kann diese vom steuerbaren Einkommen abziehen. Dazu gehören zum Beispiel ein GA, ein Auto oder auch das Velo. Folglich sinken die Steuern.

Seit dem 1. Januar gilt für Personen, die für ihren Weg zur Arbeit das Auto oder den ÖV benutzen, bei den Bundessteuern ein maximaler Abzug von 3’000 Franken. Diese Obergrenze wurde vom Schweizer Stimmvolk 2014 im Zuge der Abstimmung zur Finanzierung des Ausbaus der Bahninfrastruktur (FABI) angenommen.

Den Kantonen wurde es jedoch selber überlassen, für die Kantonssteuern (Staatssteuern) einen eigenen Höchstbetrag festzulegen. Der Kantonsrat hat den Pendlerabzug ab 2018 folglich bei maximal 6’000 Franken festgesetzt. Zuvor gab es keine Limite nach oben.

Auch wer ein Geschäftsauto benutzt, das vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird, ist von dieser Begrenzung der Fahrkosten betroffen. Denn wer ein solches Fahrzeug nutzen kann, verschafft sich laut Gesetz dadurch einen finanziellen Gegenwert. Dieser ist ebenfalls nur bis 6’000 Franken steuerfrei. Ist die Nutzung des Geschäftsautos für die Nutzerin also mehr als 6’000 Franken wert, muss sie den Betrag oberhalb dieser Grenze neuerdings versteuern.

Tiefere Abzüge bei Eigenbetreuung

Tiefer in die Tasche greifen müssen in der neuen Steuerperiode auch tausende Eltern. Wer seine Kinder unter 15 Jahren selber zuhause betreut, konnte bislang einen Abzug bis 2’000 Franken geltend machen. Ab der Steuerperiode 2018 wird der abziehbare Betrag für die Eigenbetreuung um 1’000 Franken reduziert.

Belastet werden also Familien, die das traditionelle Familienbild leben. Dies ist insbesondere der CVP und SVP ein Dorn im Auge. Denn sie sind Verfechter der so genannten und oft kritisierten «Herdprämie». Gemäss Bundesgesetz wird zudem die Altersgrenze der Kinder, die zum Abzug berechtigt, auf 14 Jahre reduziert.

Im Gegenzug werden Eltern, welche ihre Kinder fremdbetreuen lassen, zum Beispiel in einer Kita, von einer Steuererhöhung verschont. Der Abzug für Kosten bei  Fremdbetreuung (bei gleichzeitiger Eigenbetreuung) bleibt unverändert bei 4’700 Franken. Sollte keine Eigenbetreuung möglich sein, kann er sich auf noch maximal 5’700 Franken erhöhen.

Mehr Steuern auf Beteiligungsgewinne

Eine Änderung gibt es auch für Personen, die eine politische Partei unterstützen. Wer im Kanton Luzern bisher Spenden geleistet hat, konnte dafür Ausgaben bis 10 Prozent des Nettoeinkommens für einen Abzug geltend machen. Der Abzug für Zuwendungen und Mitgliederbeiträge wird neu jedoch bei einem Gesamtbetrag von 5’300 Franken gedeckelt. 

Tiefer in die Tasche greifen müssen auch Personen mit Wertpapieren. Sollten sie durch ihre Beteiligung einen Gewinn erwirtschaften, muss dieser neu mit 60 Prozent besteuert werden. Bisher lag die Dividendensteuer bei 50 Prozent. Der Regierungsrat wollte die Steuer für Beteiligungsgewinne sogar auf 70 Prozent erhöhen, das Parlament entschied sich mit den 60 Prozent aber für den Mittelweg.

Bis jetzt keine Rückmeldungen

Bei der Dienststelle Steuern des Kantons sind bislang nur vereinzelte Rückmeldungen oder Nachfragen zu den Änderungen eingegangen, wie Hans-Joachim Heinzer von der Abteilung natürliche Personen auf Anfrage sagt. «Dies hat wohl damit zu tun, dass die Leute erst beginnen, sich mit der Steuererklärung zu befassen und allfällige Fragen erst nach und nach aufkommen», so Heinzer. Es könne aber gut sein, dass sich noch die eine oder andere Person melden wird.

Wenig überraschend geben laut Heinzer aber wohl die genannten Änderungen Anlass zu Feedbacks. «Wir gehen davon aus, dass es in erster Linie Einsprachen bei den Pendlerabzügen geben wird.» Dabei handle es sich aber um eine Gesetzesänderung, welche den Steuerbehörden keinen Entscheidungsspielraum lässt», so Heinzer. Möglich könnten laut Heinzer auch Rückmeldungen bei den Betreuungsabzügen sein, wo neu 1’000 Franken weniger geltend gemacht werden können.

«Bei den juristischen Personen dürfte eventuell die neu eingeführte Minimalsteuer für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften zu vereinzelten Einsprachen führen», vermutet Heinzer. Diese Anpassung gibt indes schon länger zu reden. So gab es auch eine Einsprache bei Bundesgericht, die jedoch abgewiesen wurde. Folglich wurde im vergangenen Jahr weiterer Widerstand dagegen angekündigt. Der Verein «LU – Luzerner Unternehmer» prüft eine Initiative gegen die Minimalsteuer und erhält dafür auch Sympathien von der SP (zentralplus berichtete).

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