Das Einmaleins der Luzerner Steuerpolitik

Steuererhöhung: So trifft es Private und Firmen


 

(Bild: Montage les)

Die Luzerner Regierung plant eine Steuerfusserhöhung. Gleichzeitig fordert die politische Linke eine Erhöhung der Unternehmenssteuern. Was bringt was? Und wer blutet? zentralplus versucht Licht in den Steuer-Dschungel zu bringen.

Vor rund zwei Wochen präsentierte die Luzerner Regierung ihre Vorschläge zur Sanierung der Kantonsfinanzen (zentralplus berichtete). Der Kanton benötigt in den nächsten drei Jahren zusätzlich 520 Millionen Franken (siehe Box). Einen Beitrag von 165 Millionen soll eine Erhöhung der Staatssteuer von 1.6 Einheit auf 1.7 Einheiten bringen. Wen betriffts? Die Bevölkerung oder die Firmen? Und was sind die Unternehmenssteuern, über die wir am 25. September abstimmen?

Steuerfuss gilt für alle

Steuern werden erhoben, um das öffentliche Gemeinwesen zu finanzieren. Bund, Kantone und Gemeinde haben unterschiedliche Aufgaben zu erfüllen. Der Kanton ist etwa zuständig für das Gesundheits-, das Bildungs- und das Polizeiwesen. Im Jahr 2015 bezahlten im Kanton Luzern die natürlichen Personen rund 839 Millionen Franken Steuern, die Unternehmen rund 94 Millionen Franken.

Nun will die Regierung also den Steuerfuss um eine Zehntelseinheit erhöhen. «Die Erhöhung des Steuerfusses betrifft alle Steuerpflichtigen – die Privatpersonen und im gleichen Ausmass auch die Firmen», hält Finanzdirektor Marcel Schwerzmann dazu fest. Die Massnahme würde im nächsten Jahr 64 Millionen einbringen, 2018 dann aufgrund des Bevölkerungswachstums leicht mehr, nämlich 66 Millionen Franken und 2019, wenn die Senkung um ein Zwanzigstel tatsächlich eintrifft, 34 Millionen Franken.

Schwerzmann präsentierte die längjährige Entwicklung des Steuerfusses (Grafik unten) und erklärte, die Erhöhung sei verantwortbar. In der Tat, auch mit dem Anstieg ist der Steuerfuss noch immer deutlich unter dem Niveau, den er zur Jahrtausendwende aufwies. Dies darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Regierung eigentlich versprach, dass die Steuererhöhung per. 1. Januar 2014 nur während drei Jahren nötig sein würde. Damals war man davon ausgegangen, dass der Steuerfuss aufs nächste Jahr wieder auf 1.5 Einheiten sinkt. Nun will die Regierung einen Steuerfuss von 1.7 Einheiten.

 

Wie betrifft dies Otto Normalbürger?

Was bedeutet das nun konkret für die Steuerzahler? Die Dienststelle Finanzen des Kantons Luzern hat uns mit Zahlen, Formeln und Erklärungen beliefert. zentralplus wagt sich an den Versuch, das Ganze möglichst leserfreundlich aufzuarbeiten

Wir gehen von in der Stadt Luzern wohnhaften Personen aus. Drei Steuerfüsse sind relevant. Staat: 1.6 Einheiten (Steuerfuss Kanton Luzern), Gemeinde: 1.85 Einheiten (Steuerfuss Stadt Luzern) und katholische Kirchgemeinde: 0.25 Einheiten. Dies ergibt in der Summe 3.7 Einheiten.

  • Ein Beispiel: Ein verheiratetes Paar mit 2 Kindern und 80’000 Franken Bruttoarbeitseinkommen bezahlt mit diesem Steuerfuss 3683 Franken Steuern. Mit der Erhöhung auf einen Steuerfuss von 3.8 Einheiten erhöht sich dieser Steuerbetrag um 2,7 Prozent. Dies entspricht einer Differenz von 101 Franken. Neu würde die Steuerbelastung also bei 3784 Franken liegen.

Hätte, hätte, Fahrradkette: Mal angenommen, die Regierung hätte wie versprochen die temporäre Steuererhöhung rückgängig gemacht, würde das Paar mit 3.6 Steuereinheiten besteuert. In diesem Fall würde ein Steuerbetrag von 3583 Franken fällig. Statt hundert Franken weniger muss das Paar also mit der angedachten Steuererhöhung hundert Franken mehr bezahlen.

… und wie die Unternehmen?

Zu den Firmen: Diese müssen ihren Gewinn aktuell zu einem Gewinnsteuersatz von 1,5 Prozent versteuern. Dieser Gewinnsteuersatz wird – wieder in der Stadt Luzern – mit dem geltenden Steuerfuss von 3.7 Einheiten multipliziert. Daraus folgt: Eine Firma in der Stadt Luzern muss 5,55 Prozent ihres Gewinns versteuern.

  • Ein Beispiel: Ein Unternehmen macht 500’000 Franken Gewinn. 5,55 Prozent davon ergibt einen Steuerbetrag von 27’500 Franken. Genau wie bei den natürlichen Personen hätte ein Anstieg des Steuerfusses um eine Zehntelseinheit eine Erhöhung um 2,7 Prozent zur Folge. Im aufgeführten Beispiel müsste das Unternehmen 28’242 Franken bezahlen, also 742 Franken mehr.

Doch das ist nicht alles. Die Unternehmen müssen – wie Private übrigens auch – zusätzlich Steuern an den Bund zahlen, die sogenannten direkten Bundessteuern. Der Steuersatz dazu liegt bei 8,5 Prozent. Zusammengezählt beträgt der Steuersatz also 14,05 Prozent. Jetzt wirds kompliziert: Die Unternehmen dürfen – im Gegensatz zu den Privatpersonen – die Steuern als Aufwand verbuchen, was zu einer steuerlichen Entlastung führt. Inklusive dieses Vorgehens bezahlt ein Unternehmen im Kanton Luzern deshalb insgesamt 12,32 Prozent Unternehmensgewinnsteuern. Bei der Firma mit einer halben Million Franken Gewinn ergibt das 61’600 Franken. Das Thema Kapitalsteuern wird der Einfachheit halber ausgeklammert.

Initiative will Unternehmenssteuern erhöhen 

Der Unternehmensgewinnsteuersatz ist im Kanton Luzern sehr umstritten. Infolge der Tiefsteuerstrategie wurde dieser aufs Jahr 2012 halbiert. Am 25. September stimmt das Luzerner Volk nun darüber ab, ob diese Halbierung zur Hälfte rückgängig gemacht werden soll. Lanciert wurde die Initiative von SP und Grünen, welche die Tiefsteuerstrategie für die finanziellen Schwierigkeiten des Kantons verantwortlich machen. Die Unternehmen hätten in der Vergangenheit am stärksten von den Steuersenkungen profitiert, lautet das Hauptargument.

Was bedeutet Initiative für Unternehmen?

Kommen wir zurück zum Beispiel der Firma mit 500’000 Franken Gewinn – und rechnen wieder erst ohne die Bundessteuern. Vor der Erhöhung betrug der Steuersatz 5,55 Prozent (1,5 % Gewinnsteuern x 3.7 Einheiten) und das Unternehmen bezahlte 27’500 Franken Steuern.

Nun will die Initiative die Gewinnsteuern um 50 Prozent auf 2,25 % erhöhen. Das ist gleichbedeutend wie eine 50 prozentige Erhöhung des gesamten Steuersatzes. Dieser würde nach Annahme der Initiative 8,325 Prozent betragen. Dies ist wiederum gleichbedeutend damit, dass das Unternehmen 50 Prozent mehr Steuern bezahlt. Bei bisher 27’500 Franken wären das 13’750 Franken. Neu müsste das Unternehmen also 41’625 Franken bezahlen.

Jetzt noch kurz zu den Bundessteuern: Berücksichtigt man die 8,5 Prozent Bundessteuern auch, so beträgt der Gewinnsteuersatz inklusive Bundessteuer 16,825 Prozent. Die effektive Gewinnsteuerbelastung wird erneut mit einer Formel berechnet und das Ergebnis lautet 14,40 Prozent.

  • Effektive Gewinnsteuerbelastung ohne Steuerinitiative: 12,32 Prozent.
  • Effektive Gewinnsteuerbelastung mit Steuerinitiative: 14,40 Prozent.

Betrachtet man die effektive Gewinnsteuerbelastung mit Einbezug der direkten Bundessteuern, bewirkt die Initiative eine Steuererhöhung von 16,88 Prozent.

Zusammenfassung  
Eine Firma in der Stadt Luzern macht 500’000 Franken Gewinneffektiver Steuersatz (inkl. Steuern als Aufwand)Steuerbelastung
Besteuerung heute: (1,5 % Gewinnsteuersatz x 3.7 Einheiten) + 8,5 % Bundessteuern12,32 %61’600
Steuerfusserhöhung um eine Zehnteltseinheit: 1,5 % x 3.8 Einheiten + 8,5%12,43 %62’150
Erhöhung der Unternehmenssteuern: 2,25 % x 3.7 Einheiten + 8,5 %14,40 %72’000

Die Initiative «Für faire Unternehmenssteuern» würde effektiv für eine Steuererhöhung von 16,88 Prozent bei den Unternehmen sorgen. Bei einem Gewinn von 500’000 Franken wären dies 10’400 Franken.

Schweizerweiter Vergleich: Luzern verliert Spitzenposition

Luzern hat derzeit die schweizweit tiefsten Unternehmenssteuern. Dies ist ein Standortvorteil; welche Bedeutung dieser allerdings hat, ist eine politisch sehr umstrittene Frage. Dies kam im grossen zentralplus-Streitgespräch zur Tiefsteuerstrategie klar zum Ausdruck.

Nimmt das Luzerner Stimmvolk die Steuerinitiative am 25. September an, so wird Luzern von Schwyz, Nidwalden, Obwalden und den beiden Appenzell überholt. Sowieso haben diverse Kantone angekündigt, im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III (USR III) ihre Steuern zu senken. So will etwa Genf von 24,2 auf 13 Prozent herunter, und der Kanton Zug von 14,6 auf 12 Prozent (zentralplus berichtete). Der Kanton Zug hat damit ein ganz klares Signal gegeben, künftig die Nummer eins bei den Unternehmenssteuern sein zu wollen. Den Spitenzplatz wird Luzern also sowieso bald los sein.

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