SP übt scharfe Kritik am Kanton Luzern

«Steuererhöhung am Volk vorbeigemogelt»

SP-Präsident David Roth (rechts) richtet harsche Kritik an die Adresse des Kantons Luzern. (Bild: bic)

Das Bundesgericht pfeift den Kanton Luzern bei der Aufgaben- und Finanzreform 18 zurück. Nun wird die Steuerbelastung wohl für viele Luzerner steigen. Die SP Luzern übt deshalb scharfe Kritik am Regierungsrat und den bürgerlichen Parteien.

Die Luzerner Gemeinden dürfen ihren Steuerfuss weiterhin selbstständig festlegen. Dies hat das Bundesgericht entschieden, wie die Luzerner Finanzdirektion am Donnerstag mitteilte. Damit wurde der Kanton in einem zentralen Punkt der Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR18) zurückgepfiffen.

Gegen die durch die Reform aufgezwungene Steuersenkung von 0,1 Einheiten auf Gemeindebene hatten drei Kommunen, darunter die Stadt Luzern, geklagt. Wegen des Entscheids der Lausanner Richter drohen vielen Luzernerinnen nun wohl höhere Steuern, weil der Kanton seinen Steuerfuss, wie gemäss AFR18, um genau dise 0.1 Einheiten erhöhen wird (zentralplus berichtete).

Die SP übt scharfe Kritik

Die SP Luzern, die an vorderster Front gegen die Reform gekämpft hatte, zeigt sich entsprechend empört: «Gemäss des Urteils des Bundesgerichts (...) verstösst der von Regierungsrat, Gemeindeveraband (VLG) und den bürgerlichen Parteien erzwungene Steuerfussabtausch gegen die verfassungsmässig garantierte Finanzautonomie der Gemeinden», schreiben die Sozialdemokraten in einer Mitteilung.

Und Parteipräsident und Kantonsrat David Roth ergänzt: «Mit beängstigender Regelmässigkeit verstösst der Luzerner Regierungsrat gegen Bundesgesetz. Der Verfassungsbruch ist aber auch für ihn eine neue Liga.» Roth spricht damit unter anderem den Bundesgerichtsentscheid an, wonach eine Anpassung bei der Ausrichtung der Prämienverbilligungen widerrechtlich war. Auch hier musste der Regierungsrat zurückkrebsen (zentralplus berichtete).

Budgets für das laufende Jahr stehen bereits fest

Auf Kritik stösst bei der SP auch, dass die Gemeinden kaum mehr auf das Urteil reagieren und den Steuerfuss für das laufende Jahr anpassen könnten. Denn aufgrund des «viel zu engen Zeitplans bei der Erarbeitung und der Umsetzung der AFR18» laufe die Beschwerde der Gemeinden ins Leere, da die Gemeindebudgets für das Jahr 2020 bereits beschlossen seien.

«Eine rückwirkende Steuerfussänderung ist in der Praxis kaum möglich. Die Bürgerlichen haben somit eine kantonale Steuerfusserhöhung an der Bevölkerung vorbeigemogelt», sagt David Roth.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Kasimir Pfyffer
    Kasimir Pfyffer, 05.06.2020, 09:06 Uhr

    Der manifeste Unwille dieser Regierung, nicht gegen, sondern für das Volk zu regieren, ist schon länger bekannt. Siehe Prämienverbilligungen, Spange Nord oder Zu-Tode-Sparen aller möglichen Bereiche.
    Aber wie sieht es mit der Verwaltung, speziell mit den «ExpertInnen» der Finanzdirektion aus? Sie hätten die AFR-Vorlage auf Verträglichkeit mit Bundesrecht prüfen müssen, und zwar vor der Abstimmung. Warum ist das nicht passiert?

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