Sterbehilfe in städtischen Heimen wird kaum genutzt

Seit Einführung der Sterbehilfe in Heimen der Stadt Luzern 2012 wurde eine Person in den Tod begleitet. Dies gab der zuständige Stadtrat Martin Merki gegenüber der «Neuen Luzerner Zeitung» bekannt. Dieser Fall von begleiteter Sterbehilfe blieb in den eineinhalb Jahren der einzige. Die betroffene Person sei unheilbar krank gewesen, so der Grund für den Entscheid, frühzeitig aus dem Leben zu scheiden. Welches Heim davon betroffen war, ist nicht bekannt. Zwei weitere Anfragen von Personen, die in ein Alters- und Pflegeheim eintreten wollten, um mit der Sterbehilfeorganisation Exit aus dem Leben zu scheiden, wurden abgelehnt.

Personen, die in städtischen Alters- und Pflegeheimen sowie in den Pflegewohnungen leben, darf seit Juli 2012 unter Auflagen durch spezialisierte Organisationen Sterbehilfe geleistet werden. 

Sterbehilfe in städtischen Heimen wird kaum genutzt
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