Smartphone unter dem Bett versteckt

Stalker machte heimliche Tonaufnahmen im Schlafzimmer einer Zugerin

Der Mann hatte unter dem Bett der Zugerin ein Smartphone versteckt, um sie abzuhören. (Symbolbild: Adobe Stock) (Bild: Adobe Stock)

Die eigenen vier Wände sind der Ort, an dem wir uns sicher fühlen sollten. Dieses Sicherheitsgefühl dürfte bei einer Zugerin massiv gelitten haben. Im August 2019 entdeckte die Frau, dass sie über einen Zeitraum von fast zwei Wochen abgehört worden war.

«To stalk» bedeutet «sich heranpirschen» oder «anschleichen». Im kriminalistischen Sinne ist damit das Verfolgen und Belästigen eines Menschen gemeint. Nicht selten dringen die Täter dabei heimlich in die Wohnungen ihrer Opfer ein oder lesen deren Post. Noch einen Schritt weiter ist letztes Jahr ein 57-jähriger Zuger gegangen.

Der Mann muss im Frühling 2019 den Wohnungsschlüssel seines späteren Opfers an sich genommen haben. Im August jedenfalls verschaffte er sich – ohne die Türe aufbrechen zu müssen – Zugang zu der Wohnung der Frau.

Er hörte Telefongespräche ab

Im Schlafzimmer installierte er unter dem Bett ein Mobiltelefon. Er schloss es an ein Stromkabel an und drückte auf die Taste für Tonaufnahmen. Über einen längeren Zeitraum zeichnete er so unter anderem die Telefongespräche auf, welche die Frau mit Freundinnen oder Bekannten führte.

Einige Tage später wiederholte der 57-Jährige das Spiel. Erneut schlich er sich in die Wohnung und tauschte das Smartphone aus. Wieder zeichnete das Gerät alles auf, was im Schlafzimmer vor sich ging – darunter private Gespräche.

Wenn sie nicht da war, schlich er in die Wohnung

Der Mann passte immer genau diejenigen Momente ab, in denen er wusste, dass die Wohnung leer sein würde. Auch beim dritten Mal als er in die Räume schlich, blieb sein Eindringen zunächst unbemerkt. Am Abend jedoch fand die Frau zufällig das fremde Mobiltelefon unter ihrem Bett – und schaltete die Polizei ein.

Die Staatsanwaltschaft verurteilt den Mann wegen mehrfachen Abhörens und Aufnehmens fremder Gespräche sowie wegen Hausfriedensbruchs. Der Erwerbslose wird zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt. Dieses Geld wird fällig, wenn er innerhalb von zwei Jahren rückfällig wird. Sofort zahlen soll der Mann eine Zusatzbusse von 300 Franken.

Wie aus dem rechtskräftigen Strafbefehl hervorgeht, hatte die Zugerin den Mann zudem wegen Handgreiflichkeiten und dem Entwenden des Schlüssels angezeigt. Diese Verfahren stellt die Staatsanwaltschaft jedoch ein, weil der Strafantrag nicht rechtzeitig gestellt worden sei.

Was kannst du tun, wenn du gestalkt wirst?

Die Schweizer Kriminalprävention hat auf ihrer Website eine Reihe von Tipps im Umgang mit Stalkern zusammengestellt. Sie rät Betroffenen zudem, sich an die kantonale Opferberatungsstelle zu wenden.

  • Setze Grenzen! Mach der Stalkerin oder dem Stalker einmal und unmissverständlich klar, dass du keinen Kontakt (mehr) haben willst. Im Idealfall tust du das vor Zeugen oder hälst es schriftlich fest. Bleib danach konsequent und geh nicht auf nachfolgende Kontaktversuche oder andere Handlungen ein.
  • Informiere dein soziales Umfeld: Ein offener Umgang mit der Problematik bietet Schutz vor Missverständnissen und Fehlschlüssen und verhindert, dass die Stalkerin bei Drittpersonen Informationen über dich einholt.
  • Dokumentiere alle Vorkommnisse: Durch das Führen eines Stalking-Tagebuchs, in dem du alle Handlungen des Täters, wenn möglich mit Datum, Uhrzeit, Fotos und Screenshots aufzeichnest, kann der Stalking-Verlauf rekonstruiert werden. Dies trägt dazu bei, deine Glaubwürdigkeit vor den Behörden zu untermauern. Zudem dienen solche Informationen der Beweissicherung.
  • Suche dir Unterstützung: Stalking kann eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Psyche und der Lebensgestaltung des Opfers zur Folge haben. Schäm dich nicht und suche dir professionelle Hilfe. Unterstützung können beispielsweise Opferhilfestellen bieten.
  • Gib dir keine Schuld: Stalking kann jeden treffen! Wenn du meinst, selbst schuld zu sein, dass es so weit gekommen ist, denke dran: Du bist Opfer, der Stalker ist Täter!
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon