Ständeratskommission ändert AHV-Reform

Mit der nächsten AHV-Reform soll das Frauenrentenalter auf 65 Jahre angehoben werden. So weit sind sich die Sozialkommission des Ständerats und der Bundesrat einig. Sonst hat die Kommission die AHV21-Vorlage, die wohl 2022 in Kraft treten soll, stark abgeändert. Die Ausgleichsmassnahmen für Frauen, die am stärksten vom höheren Rentenalter betroffen sind, sollen nach Ansicht der SGK-S auf die Jahrgänge 1959 bis 1964 beschränkt werden, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Damit reduzierten sich die Kosten der Ausgleichsmassnahmen von 700 auf 440 Millionen Franken im Jahr 2030. Der Bundesrat sieht die neun Jahrgänge 1959 bis 1967 vor.

Quelle:swisstxt
Ständeratskommission ändert AHV-Reform
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon