Ständerat zu Geschlechtsidentität
Personen, die sich nicht mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen in offiziellen Dokumenten zugewiesen wird, sollen diese und den Vornamen einfacher ändern können. Der Ständerat hat entsprechende Änderungen im Zivilgesetzbuch gutgeheissen, wie zuvor schon der Nationalrat. Menschen mit Transidentität oder mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung können künftig auf das Zivilstandsamt und die Änderung unbürokratisch veranlassen. Umstritten ist noch, ob Minderjährige für die Namensänderung die Zustimmung ihrer Eltern einholen müssen oder nicht.
Quelle:swisstxt
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