Ständerat: Phänotypisierung erlauben

Wenn die Polizei heute an einem Tatort eine DNA-Spur findet, darf sie nur überprüfen, ob die Person hinter der Spur schon in einem Register ver- zeichnet ist. Neu soll sie diese DNA-Proben breiter nutzen dürfen. Sie darf unter anderem Hinweise auf Haar- oder Augenfarbe aus der Probe herauslesen und so zusätzliche Informationen für die Fahndung gewinnen. Das hat nach dem Nationalrat auch der Ständerat entschieden. Die Verwendung des sogenannten Phänotyps war im Ständerat unbestritten. Sie soll allerdings auf schwere Gewaltverbrechen beschränkt werden. Deshalb beschäftigt sich der Nationalrat noch einmal mit der Frage der DNA-Proben.

Quelle:swisstxt
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