SVP-Fraktion forderte eine Beschränkung

Stadtrat will keine beschränkte Redezeit im Grossen Stadtrat

Hier bodigen SP, Grüne und GLP im Luzerner Stadtparlament gerade das Projekt Parkhaus Musegg. (Bild: lwo)

Die städtische SVP wollte mit einem Antrag erreichen, dass die Redezeit im Grossen Stadtrat beschränkt wird. Dies, weil vergangenes Jahr mehr Vorstösse liegen blieben, als noch im Jahr zuvor. Doch der Stadtrat erachtet das als nicht notwendig.

Der Grosse Stadtrat nahm zahlreiche Geschäfte vom 2018 mit ins Jahr 2019. Aus Zeitgründen in der Dezember-Sitzung des Luzerner Stadtparlaments blieben alle parlamentarischen Vorstösse liegen (zentralplus berichtete).

Die städtische SVP nahm das zum Anlass, um mit einem Antrag die Redezeit im Grossen Stadtrat zu beschränken (zentralplus berichtete). Der Stadtrat beantragt dem Grossen Stadtrat jedoch, den Beschlussantrag abzulehnen.

Es sei zwar richtig, dass Ende Dezember 2018 fünfmal mehr Geschäfte ins neue Jahr übertragen wurden als Ende 2017. Ende 2018 handelte es sich um 17 Vorstösse, Ende 2017 um zwei Vorstössen. «Mit ein Grund für die Nichtbehandlung an der Dezembersitzung 2018 war die Tatsache, dass an dieser Sitzung vorgängig sieben Berichte und Anträge zu behandeln waren», heisst es in der Stellungnahme des Stadtrates zum Beschlussantrag der städtischen SVP.

Pendente Vorstösse: kein Grund, weniger lang zu sprechen

«Nach der Ratssitzung vom Januar 2019 waren jedoch gerade noch zwei Vorstösse nicht behandelt, nach der Feburarsitzung deren fünf», heisst es weiter. Die pendenten Vorstösse seien also für sich genommen kein Grund für die Einführung einer Redezeitbeschränkung. Hinzu komme, dass der Grosse Stadtrat bereits heute entsprechende Regeln zur Redezeit aufstellen könnte. So sehe das Geschäftsreglement des Grossen Stadtrates vor, dass der Grosse Stadtrat auf Antrag der Geschäftsleitung Richtlinien über die Beschränkung der Redezeit erlassen könne. Der Rat hat seit Einführung dieser Regelung seit 15 Jahren keinen Anlass gesehen, davon Gebrauch zu machen.

«In Anbetracht dessen und der Tatsache, dass es nur in ganz wenigen Ausnahmefällen bei der Vorlage eine Vielzahl von Wortmeldungen und unzählige Anträge gab» erachte der Stadtrat eine konkrete Regel, um die Redezeit zu beschränken, für nicht erforderlich. «Dank der im Rat herrschenden guten Diskussionskultur bedarf es dieses Korrektivs nicht», heisst es abschliessend.

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