Diskussion um Zugang zu Schularealen

Stadtrat will Einschränkungen auf Schularealen nicht aufgeben

Luftaufnahme vom Pausenplatz des Moosmatt-Schulhauses (Bild: Gabriel Ammon/AURA)

Die Schulareale als wichtigen Teil des öffentlichen Raums anerkennen, das fordert ein Postulat seitens der Grünen. Die Sache hat aber einen Haken.

Auf der Schulanlage Utenberg sind  allen Unberechtigten diverse Aktivitäten  gerichtlich untersagt. So ist etwa das Betreten des Schulareals am Wochenende vor 10 Uhr strafbar. Das Betreten mit Tieren ebenfalls. Solche Verbote sind bei mehreren Schulanlagen ausgeschildert aufgeführt.

Das stösst den Postulantinnen sauer auf. Durch die Siedlungsentwicklung nach innen, gerieten Freiräume zunehmend unter Druck. Städtische Freiräume seien kostbares gut: «Teil des städtischen Freiraums sind die Schulareale. Sie erfüllen eine wichtige Aufgabe im Schulbetrieb, gleichzeitig sind sie als öffentliche Räume durch ihre Multifunktionalität besonders wertvoll», heisst es im Postulat.

Auf restriktive Einschränkungen per Gerichtsbeschluss zu verzichten und gerichtliche Verbote, die im Grundsatz des frei zugänglichen öffentlichen Raumes  widersprechen, wieder aufzuheben.

Pausenplätze sind nicht öffentlicher Grund

Der Stadtrat stellt jedoch klar: «Die Grundstücke der Schulhäuser der Volksschule Luzern sowie einiger Sportanlagen gehören dem Verwaltungsvermögen der Stadt und sind öffentlicher Grund.

In den Legislaturzielen  und -grundsätzen der Stadt ist  die Nutzung von Schularealen für die Öffentlichkeit jedoch verankert. Sie sollen etwa für die «öffentliche Erholung» aufgewertet werden.

Die Verbotstafeln würden die friedliche Koexistenz verschiedener Nutzergruppen unterstützen. Der Stadrat schreibt: «Es geht darum, die Primärnutzer – Kinder und Lehrpersonen – in ihren Nutzungsbedürfnissen und ihrem Recht dahingehend zu unterstützen, dass sie in Not auch entsprechende Unterstützung durch Sicherheitsdienste, namentlich durch die Polizei, in Anspruch nehmen können.»

Abschreckende Wirkung

Die Erscheinungsform und Tonalität solcher gerichtlichen Verbote hätten etwas Amtliches und Behördliches an sich, schreibt der Stadtrat weiter. Sie sollen so auch eine abschreckende Wirkung haben.

Der Stadtrat will weder darauf verzichten gerichtliche Verbote erlassen zu können, noch will er bestehende Verbote aufheben. Er will aber prüfen, ob «die Kommunikation vor Ort», verbessert werden könne. Das Postulat will er teilweise entgegennehmen.  

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