Fraktion reicht Motion beim Stadtrat ein

Stadtluzerner SP und Juso stellen kritische Fragen zur Drogen-Politik

Gianluca Pardini, der Geschäftsleiter der IG Kultur Luzern. (Bild: zvg)

Eine Stadtluzerner SP- und Juso-Fraktion um Gianluca Pardini und Nora Peduzzi bemängelt, dass sowohl in der Stadt, also auch im Kanton Luzern die Wissenslage über den Konsum von Partydrogen und zur Situation über den allgemeinen Substanzkonsum im Nachtleben sehr lückenhaft sei. Sie reichten aus diesem Grund eine Motion ein und verlangen vom Stadtrat unter anderem konkrete Präventions- oder schadensmindernde Massnahmen.

«Die Bedeutung des Ausgehens für Jugendliche und junge Erwachsene hat sich mit der Liberalisierung des Gastgewerbegesetzes in den 1990er-Jahren weitgehend verändert», schreiben Gianluca Pardini und Nora Peduzzi im Namen der SP- und Juso-Fraktion in ihrer Motion.
 
Die damit verbundenen Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit durch den Substanzen- und Alkoholkonsum sowie die Belastung des öffentlichen Raums würden in Medien und in der Politik kontrovers diskutiert.

Konsum wird kriminalisiert

Trotz politischen Fortschritten werde heutzutage der Konsum von psychoaktiven Substanzen stets kriminalisiert und die Diskussion um präventive Massnahmen bleibe dabei oft aussen vor.
 
«Gemeinden und verschiedenste private Institutionen haben auf diese Phänomene reagiert. In den letzten 15 Jahren entstanden verschiedene Angebote im Bereich aufsuchender Arbeit vor Ort, mobile und stationäre Drug-Checking-Einrichtungen oder Labels für Präventionskampagnen wie zum Beispiel Safer Clubbing», so Pardini und Peduzzi weiter.

Die Viersäulen-Drogenpolitik

Im Betäubungsmittelgesetz vom 3. Oktober 1951 sei die Viersäulen-Drogenpolitik der Schweiz verankert mit den Pfeilern Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression.
 
Die «Nationale Strategie Sucht» des Bundes hält zudem fest: «Menschen sollen weiterhin darin unterstützt werden, einen risikoarmen Umgang mit möglichen Risiken zu finden. Notwendig sind dazu individuelle Gesundheitskompetenz, die Sensibilisierung für suchtrelevante Themen und gesundheitsfördernde Rahmenbedingungen.»
 
«Zentrale Aspekte sind der Schutz der Gesundheit durch Produktesicherheit, aber auch die Einschränkung der Erhältlichkeit, des Zugangs und der Attraktivität bestimmter Substanzen oder Angebote.»

Gemeinde mit wichtiger Vermittlerrolle

Im Rahmen der 3. Säule der Drogenpolitik der Schweiz (Schadensminderung und Risikominimierung) schreibe der «Massnahmenplan zur Nationalen Strategie Sucht» den Gemeinden eine wichtige Vermittlerrolle der politischen Zielsetzung zu.
 
Die Gemeinden sollen neben den Kantonen «Ansätze für eine suchtformübergreifende Schadensminderung» umsetzen und sich für die Weiterentwicklung der Angebote «an den guten Praxisbeispielen» orientieren.

Lückenhaftes Wissen

Sowohl in der Stadt, also auch im Kanton Luzern sei die Wissenslage über den rekreativen Konsum von Partydrogen und zur Situation über den allgemeinen Substanzkonsum im Nachtleben sehr lückenhaft, argumentieren die Motionäre.
 
Unter Berücksichtigung der obigen Begründungen wird der Stadtrat gebeten, in einem mit anderen Städten vergleichbaren Bericht aufzuzeigen, wie sich das Konsumverhalten mit Partydrogen und anderen psychoaktiven Substanzen in der Stadt Luzern verändert hat und welche Handlungsspielräume der Stadtrat für die Schadensminderung sieht.
 
Neben einer Bestandesaufnahme zum Konsumverhalten solle der Bericht mögliche Ansätze vorstellen, wie aus der Perspektive der Gemeinde auf neue Suchtformen reagiert wird und wie die bereits bestehenden Massnahmen in eine suchtpolitische Gesamtperspektive integriert werden können.

Kostenschätzung wird verlangt

Dabei sollen mögliche Stakeholder aufgelistet werden, mit denen in Zukunft eine engere Zusammenarbeit angestrebt werden müsste (mögliche Arbeitsgruppen, Suchprävention, Kooperation mit anderen Städten).
 
Der Bericht sollte zusätzlich konkrete Präventions- oder schadensmindernde Massnahmen, die im Luzerner Nachtleben Anwendung finden könnten, durchleuchten. Insbesondere soll gezeigt werden, in welcher Form ein Drogeninformationszentrum (mit Drug-Checking) oder ein ambulantes
Drug-Checking verwirklicht werden könnte.
 
Der Bericht soll zudem eine Kostenschätzung und einen Finanzierungsplan für die Umsetzung möglicher Massnahmen erstellen. Dieser erläutert, wie die Mass nahmen durch die öffentliche Hand oder in Kooperation mit privaten Stakeholdern finanziert werden könnten.
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