Zwei eritreeische Jugendliche haben Anspruch auf mehr Bildung

Stadt Zug vom Bundesgericht zurechtgewiesen

Das Bundesgericht rügt die Stadt Zug. Zwei Eritreer hätten nicht den Unterricht bekommen, der ihnen eigentlich zustehen würde. Die Stadt muss nun handeln.

Im Jahr 2016 erhielten zwei damals 14-jährige Eritreer in Zug Asyl. Nach dem Besuch von Integrations- und Deutschkursen sollten sie eigentlich Zugang zu den Stadtschulen erhalten. Laut einem Bericht der «Zuger Zeitung» blieb ihnen die Einschulung bislang jedoch verwehrt. Sowohl der Stadt- und Regierungsrat als auch das Verwaltungsgericht hätten das Begehren jeweils abgewiesen.

Regulärer Unterricht? Unmöglich, befand die Stadt

Die Problematik: Das Bildungsniveau der beiden war bei ihrer Einwanderung tief. Einer der beiden Jungs konnte, bevor er in die Schweiz kam, weder schreiben noch lesen. Entsprechend befanden die Zuger Stadtschulen, dass der Besuch des regulären Unterrichts auf der Sekundarstufe I unmöglich sei. Weshalb die Teenager dem Vorjahr Basisintegration zugeteilt wurden. Dort wurden sie primär in den Fächern Deutsch und Mathematik unterrichtet. Das entspreche nicht dem verfassungsrechtlichen Minimum, befanden die Jungen.

Die oberste Instanz, das Bundesgericht, an welches sich die beiden Eritreer daraufhin mit einer Beschwerde wandten, sah das anders. Es befand, dass der Anspruch der minderjährigen Eritreer auf Bildung unbestritten sei.

Das Fazit des Bundesgerichts: Der gebotene Unterricht entspreche nicht den Anforderungen, die von der Bundesverfassung vorgegeben seien. Die Beschwerden wurden gutgeheissen, das Urteil des Verwaltungsgerichts wird aufgehoben. Die Stadt Zug wurde aufgefordert, eine passende Lösung für die heute 17-Jährigen zu finden.

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