Stadt Zug verschärft die Kriterien für die Vermietung

Wer viel verdient oder besitzt, hat kein Anrecht mehr auf eine preisgünstige städtische Wohnung: Der Zuger Stadtrat führt eine Einkommens- und Vermögensgrenze ein und setzt damit ein Zeichen für bezahlbaren Wohnraum – in Einzelfällen kann dies gar zu Kündigungen führen.

Die Stadt Zug besitzt 288 Wohnungen, die sie preisgünstig vermietet. Die Mietzinse liegen unter dem Marktpreis. «Der Stadtrat will, dass in diesen Wohnungen Menschen leben können, die sonst Mühe hätten, in der Stadt Zug eine bezahlbare Wohnung zu finden», sagt Karl Kobelt, Vorsteher Finanzdepartement.

Der Stadtrat setzt damit eine zentrale Forderung der Initiative «Wohnen in Zug für alle» um, die das Stimmvolk im Jahr 2012 angenommen hat. Um die Initiative umsetzen zu können, unterstützt die Stadt künftig Genossenschaften und Private, die preisgünstige Wohnungen erstellen. Im Gegenzug verlangt sie strenge Richtlinien zur Vermietung dieser Wohnungen. Karl Kobelt: «Solche Richtlinien sollen aber auch für die Stadt und ihre preisgünstigen Wohnungen gelten. Wir müssen hier mit gutem Beispiel vorangehen.»

Bisher lediglich «Anzahl Zimmer minus 1»

Der Stadtrat kann heute nicht ausschliessen, dass in preisgünstigen Wohnungen der Stadt Zug finanziell gut situierte Menschen wohnen – wie das etwa auch in den Städten Bern und Zürich der Fall ist. Konkrete Zahlen sind der Stadtverwaltung nicht bekannt, weil es derzeit keine Vorschriften zu den finanziellen Verhältnissen der Mieter gibt und die Stadt deshalb auch keine entsprechenden Auskünfte verlangen darf.

Bisher gilt in Zug als einzige Bedingung für die Vermietung von preisgünstigen Wohnungen die Belegungsdichte. Dabei kommt die Regel «Anzahl Zimmer minus 1» zur Anwendung. So müssen beispielsweise in einer Vierzimmerwohnung mindestens drei Personen leben, eine davon jugendlich oder in Erstausbildung.

Obergrenze festgelegt

Nun kommt neu eine Obergrenze für Einkommen und Vermögen hinzu. Künftig darf demnach das steuerbare Einkommen aller Bewohner einer preisgünstigen Wohnung höchstens sechsmal so hoch sein wie der jährliche Nettomietzins.

Ein konkretes Beispiel: Das steuerbare Einkommen einer Familie in einer Wohnung mit einem monatlichen Mietzins von 2’000 Franken (Jahresmietzins 24’000 Franken) darf nicht höher als 144’000 Franken sein. Gleichzeitig führt der Stadtrat eine Vermögensobergrenze von 500’000 Franken ein; wer mehr besitzt, hat grundsätzlich kein Anrecht mehr auf eine preisgünstige Wohnung der Stadt.

Familien mit geringem Einkommen bevorzugt

Bei der Zuteilung einer frei werdenden Wohnung werden Familien mit geringem Einkommen auch künftig bevorzugt. Die Obergrenzen sind sie als Höchst- und nicht als Richtwerte zu verstehen. Im Vergleich mit anderen Städten sind sie bewusst hoch angesetzt. Dies zum einen, weil das Preis- und Lohnniveau in Zug generell höher ist als andernorts.

Zum anderen aber auch, um den Mietern eine finanzielle Entwicklung zu ermöglichen. Karl Kobelt gibt ein Beispiel: «Eine junge Familie hat vielleicht noch wenig Geld. Doch sobald die Kinder in die Schule kommen, steigt das Einkommen oft an, weil beide Elternteile wieder mehr arbeiten. Diese Anstrengungen sollen nicht bestraft werden, indem man ihnen die preisgünstige Wohnung kündigt.»

Überprüfung mittels Selbstdeklaration

Das Finanzdepartement überprüft künftig, ob die Mieterinnen und Mieter die verschärften Richtlinien einhalten. Es verlangt dabei eine Selbstdeklaration der Belegungs-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse von der Mieterschaft. Die erstmalige Überprüfung wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2016 erfolgen. Das Finanzdepartement kann auch Stichproben vornehmen.

Wer mindestens drei Bedingungen für die Vermietung nicht erfüllt – wenn also gleichzeitig zu wenig Personen in einer Wohnung leben und sowohl Einkommen und Vermögen zu hoch sind – erhält die Kündigung; dies dürfte nach Schätzung des Finanzdepartements nur vereinzelt der Fall sein. Mieter, die nur eine Bedingung nicht erfüllen, wird eine Übergangsfrist von zwei Jahren und damit Zeit eingeräumt, sich um eine neue Wohnung zu bemühen. Familien, die nach dem Auszug der Kinder die Belegungsvorschrift nicht mehr erfüllen, geniessen bei freigewordenen kleineren Wohnungen im Portfolio der Stadt ein Vorzugsrecht.

Fingerspitzengefühl gefragt

Finanzvorsteher Karl Kobelt ist sich bewusst, dass es beim Thema Wohnen nicht nur um die Kosten geht. «Eine Wohnung hat auch einen emotionalen Wert. Niemand verlässt gerne sein liebgewonnenes Zuhause oder das Quartier, wo Freundschaften entstanden sind. Hier ist von uns viel Fingerspitzengefühl gefragt.

Deshalb haben wir bei Härtefallen auch viel Spielraum. Trotzdem ist es richtig, die neuen Richtlinien einzuführen und durchzusetzen. Denn sie sind ein wichtiges Puzzleteil in den Bemühungen der Stadt, bezahlbaren Wohnraum für eine breite Bevölkerungsschicht zu schaffen.» 

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