Stadt soll bei Sozialhilfekosten entlastet werden

Die Stadt Luzern trägt 34 Prozent der insgesamt 4’965 Sozialhilfefälle des Kantons Luzern, bei einem Bevölkerungsanteil von 20 Prozent, schreibt Theres Vinatzer, Präsidentin Sozialkommission, in einem dringlichen Postulat. Diese Situation sei durch die Änderung des Sozialhilfegesetzes 2008 noch verschäft worden.

Die Sozialkommission erwartet nun vom Kanton Luzern, dass er die Revision des Sozialhilfegesetzes zum Anlass nimmt, um Ausgleichsmechanismen für die Zentrumslasten in der Sozialhilfe ins revidierte Gesetz aufzunehmen. In ihrem dringlichen Postulat bittet Vinatzer den Stadtrat, dieses Anliegen in seine Vernehmlassungsantwort zur Revision des Sozialhilfegesetzes aufzunehmen.

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