GPK heisst die neuen Stadt-Spielregeln gut

Stadt Luzern will keine Regelung für Drohnen

Die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Stadtrates in Luzern hat die Teilrevision des Reglements über die Nutzung des öffentlichen Grundes gutgeheissen. Konkret heisst das: gelockerte Geschäftsauslagen, Gebührenbefreiung für Kinder- und Jugendvereine und der Verzicht auf die Regulierung von Drohnen.

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Stadtrates hat den Bericht und Antrag 18/2016 beraten und die Teilrevision des Reglements über die Nutzung des öffentlichen Grundes gutgeheissen. Dies teilt die Stadt Luzern in einer Medienmitteilung mit. Das Reglement ist 2011 in Kraft getreten und soll in einigen Jahren unter Mitwirkung der Betroffenen totalrevidiert werden. Die jetzt erfolgte Teilrevision bewirkt lediglich kleinere Änderungen, welche auf parlamentarische Vorstösse, geänderte Rechtsgrundlagen oder besondere Bedürfnisse der Betroffenen zurück zu führen sind.

Mehr Fasnacht und keine Regulierung für Drohnen

So werden neu beispielsweise Zeitungsboxen explizit als gebührenpflichtiger gesteigerter Gemeingebrauch aufgeführt. Die Geschäftsauslage bei Kiosken und Blumen- und Lebensmittelläden wird gelockert, Veranstaltungen von Kinder- und Jugendvereinen werden von Gebühren befreit und für fasnächtliche Veranstaltungen am «rüüdige» Samstag sind keine Bewilligungen mehr notwendig (zentralplus berichtete).

Abgelehnt hat die GPK den Vorschlag des Stadtrates, auf Verordnungsstufe eine Bearbeitungsgebühr für das Einsammeln und die Ausgabe von Fahrrädern auf öffentlichem Grund durch den Veloordnungsdienst der Caritas einzuführen. Zudem erscheint es der GPK nicht notwendig, die Verwendung von Drohnen explizit zu regeln, da deren Einsatz aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben auf Stadtgebiet wegen der Nähe zum Flughafen Emmen sehr stark eingeschränkt ist.

 

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