Bei den städtischen Neuwahlen vom 29. März wurden drei der fünf Stadtratssitze besetzt. Für die zwei offenen Sitze wählen die Stimmberechtigten am 28. Juni die beiden weiteren Mitglieder in den Stadtrat. Wie im ersten Wahlgang ist die briefliche Stimmabgabe in der Stadt Luzern auch im zweiten Wahlgang ausnahmsweise kostenlos.
Die Stimmberechtigten können ihr Wahlrecht wie folgt ausüben:
- Durch briefliche Stimmabgabe per Post. Um die gleichen Bedingungen wie im ersten Wahl- gang zu schaffen, müssen die Wahlcouverts ab sofort und ausnahmsweise nicht frankiert werden. Die Stadt Luzern übernimmt die Portokosten. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger müssen die Wahlcouverts einfach rechtzeitig absenden.
- Durch Einwurf des Wahlcouverts bis spätestens 28. Juni, 10 Uhr, in folgende städtische Briefkästen:
↠ Türbriefkasten beim Haupteingang des Stadthauses am Hirschengraben 17
↠ Briefkasten an der Obergrundstrasse 1
↠ Briefkasten Ruopigenplatz 1 - durch Abgabe der Wahlcouverts am Sonntag, 28. Juni, zwischen 9 und 10 Uhr, im Urnenlokal in der Heiliggeistkapelle, Hirschengraben 17b, 6003 Luzern
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