Stimmbeteiligung beträgt magere 24 Prozent

Stadt Luzern sagt drei Mal Ja

Die Stadt Luzern stimmte am Sonntag über drei Vorlagen ab.

(Bild: Montage zentralplus)

Am Sonntag waren die Einwohner Luzerns dazu aufgerufen, über drei kommunale Vorlagen abzustimmen. Alle sind mit grossem Mehr angenommen worden. Die Einführung des Harmonisierten Rechnungslegungsmodells 2 (HRM2), die Anpassung des Verfahrens bei der Ombudsstelle und der Neubau des Schulhauses Staffeln vermochten nur ein Viertel der Stimmberechtigten an die Urne zu locken.

Die Stimmberechtigten der Stadt Luzern stimmten allen drei Vorlagen deutlich zu. Der Ja-Anteil lag zwischen 78,2 und 88,7 Prozent, teilt die Stadt Luzern mit.

Der Souverän folgte damit den Anträgen von Stadtrat und Parlament. Dank dem Ja an der Urne könne das neue Rechnungslegungsmodel HRM2 wie auch das revidierte Finanzhaushaltsrecht mit den höheren Kompetenzen für den Stadtrat bei Grundstckskäufen zeitgerecht auf den 1. Januar 2018 eingeführt werden.

Infrastruktur fürs boomende Reussbühl ermöglicht

Deutlich angenommen wurde der Baukredit von 53,7 Millionen Franken für den Neubau des Schulhauses Staffeln in Reussbühl. 10’877 Stimmberechtigte (86.3%) stimmten der Vorlage zu und folgten damit dem Antrag von Stadtrat und Parlament. 1’727 Stimmberechtigte (13.7%) sagten Nein.

Baudirektorin Manuela Jost (GLP) zeigt sich erfreut über das deutliche Resultat: «Mit dem Bau der neuen Schulanlage reagieren wir zeitgerecht auf die Entwicklung in Reussbühl, wo in den nächsten Jahren viele neue Wohnungen entstehen werden. Die neue Primarschulanlage wird mitten in diesem Quartier zu stehen kommen. Mit diesem Bau setzen wir einen ersten markanten Akzent in der Schulraum-Offensive für die beiden Stadtteile Littau und Reussbühl».

Zugang zu Ombudsstelle vereinfacht

Noch deutlicher Ja haben die Stimmberechtigten zur Vorlage «Anpassung des Verfahrens bei der Ombudsstelle» gesagt. 10’978 Ja-Stimmen (88.7%) stehen 1’403 Nein-Stimmen (11.3%) gegenüber. Damit wird der Zugang der städtischen Angestellten zur Ombudsstelle vereinfacht. Nach einer erfolglosen Vermittlung durch die Dienstabteilung Personal können sich die Mitarbeitenden direkt an die Ombudsstelle wenden und um Vermittlung nachsuchen. Dazu war die Anpassung der Gemeindeordnung notwendig.

Eine leicht weniger deutliche Zustimmung erhielt die dritte Vorlage, die «Einführung des Harmonisierten Rechnungslegungsmodels 2 (HRM2)». 9’549 Ja-Stimmen (78.2%) stehen 2’664 Nein-Stimmen (21.8%) gegenüber.

Mit der Änderung verschiedener Artikel der Gemeindeordnung und mit dem Erlass eines neuen Reglements über den Finanzhaushalt schafft die Stadt Luzern die Grundlagen, um übergeordnetes kantonales Recht zum Finanzhaushalt der Gemeinden umzusetzen.

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