Schlanker und übersichtlicher

Stadt Luzern passt Feuerwehreglement an

Die Stadt musste das Feuerwehrreglement entsprechend anpassen. (Symbolbild: zvg) (Bild: zvg)

Die Stadt hat das Feuerwehrreglement auf Aktualität und Einfachheit überprüft und dementsprechend angepasst. Grosse Änderungen bringt es aber nicht mit sich.

Das Gesetz über den Feuerschutz aus dem Jahr 1957 wurde vom Kantonsrat im letzten Jahr auf den 1. Juli dieses Jahres geändert. Das hat auch Auswirkungen auf die Stadt Luzern.

Denn das städtische Reglement über die Organisation der Feuerwehr Stadt Luzern vom Januar 1997 enthält ergänzende Bestimmungen zu den kantonalen Vorschriften zum Feuerwehr- und Löschwesen.

Die Stadt muss das Reglement entsprechend anpassen. Dabei wurde das Feuerwehrreglement insgesamt auf seine Aktualität überprüft. Zudem soll es nach Möglichkeit vereinfacht werden, insbesondere sollen Bestimmungen vermieden werden, welche bereits im kantonalen Feuerschutzgesetz geregelt sind.

Deswegen wird dem Grossen Stadtrat keine Änderung des bestehenden, sondern ein neues Feuerwehrreglement unterbreitet. Dieses sei deutlich schlanker und übersichtlicher, als das heute geltende Reglement. An den Pflichten, Aufgaben und Leistungen der Feuerwehr Stadt Luzern ändere sich dadurch nichts Relevantes, wie die Stadt Luzern mitteilt.

Neu ist, dass die Bemessung der Ersatzabgabe für Feuerwehrpflichtige im Reglement festgeschrieben wird. Bislang musste der Grosse Stadtrat diese Pflichtersatzabgabe jeweils jährlich mit dem Budget bewilligen – das entfällt nun.

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