Lichterstreit: Kantonsgericht gibt Hotel Recht

Stadt Luzern muss Beleuchtung im Hotel Schweizerhof erneut prüfen

Sind der Stadt schon lange ein Dorn im Auge: Die farbigen Fenster des Hotels Schweizerhof.

(Bild: Elge Kenneweg)

Der Streit um die Lichtinstallation des Hotels Schweizerhof geht in die nächste Runde. Die Betreiber des Hotels hatten gegen die von der Stadt veranlasste unverzügliche Abschaltung der Installation geklagt. Das Kantonsgericht gibt dem Hotel teilweise recht und weist den Fall zur Neubeurteilung an die städtische Baudirektion zurück.

Die Baudirektion der Stadt Luzern verweigerte mit Entscheid vom 22. Juli 2016 eine Bewilligung für die Beleuchtungsinstallation im Hotel Schweizerhof gestützt auf das Kunstlichtreglement und verfügte die unverzügliche Abschaltung. Die Beschwerdeführerinnen fochten diesen Entscheid beim Kantonsgericht an.

Vor Kantonsgericht war die farbige Beleuchtung der Fensterleibungen des Hotels Schweizerhof umstritten, welche im Innern der seeseitigen Hotelzimmer des Mitteltrakts zwischen Vorhang und Fenster installiert ist.

In seinem Urteil kommt das Kantonsgericht nun aber zum Schluss, dass die umstrittene Innenbeleuchtung nicht unter den Anwendungsbereich des Kunstlichtreglements fällt. Die Beleuchtungsinstallation ist jedoch baubewilligungspflichtig.

Die Baudirektion wird deshalb die Baubewilligungsfähigkeit näher zu prüfen haben. Das Kantonsgericht heisst die Verwaltungsgerichtsbeschwerde teilweise gut. Es hebt den Entscheid der Stadt vom 22. Juli 2016 auf und weist die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurück.

Gegen dieses Urteil kann innert 30 Tagen Beschwerde beim Bundesgericht erhoben werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Lisa
    Lisa, 14.12.2017, 12:44 Uhr

    Es soll so bleiben wie es ist.
    Das Hotel Schweizerhof ist sehr innovativ und es soll so bleiben.
    Cool, dass den Schweizerhof gibt.

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