Stadtrat versendet Korrigendum

Stadt Luzern macht Fehler im Abstimmungsbüchlein

In den Abstimmungsunterlagen hat sich ein Fehler eingeschlichen. Es betrifft das «Reglement über die Abgabe von stadteigenen Grundstücken». Nicht die Verwaltung selbst hat die Unstimmigkeit entdeckt. Sie konnte noch rechtzeitig reagieren und ein Korrigendum mit den Abstimmungsunterlagen versenden.

In der aktuellen Ausgabe von «Luzern – Das Stadtmagazin», der offiziellen Informationszeitung der Stadt Luzern, ist ein Fehler abgedruckt: Im Artikel über das «Reglement über die Abgabe von stadteigenen Grundstücken» steht fälschlicherweise, dass die Stadt maximal fünf Jahre nach dem Verkauf eines Grundstücks ein anderes, vergleichbares Grundstück erwerben muss. Richtigerweise hat der Kauf aber fünf Jahre vor dem Verkauf stattzufinden. Dies schreibt die Stadt Luzern in einer Mitteilung.

Das «Stadtmagazin» 3/2017 ist am 21. August 2017 in alle Haushalte der Stadt Luzern verteilt worden. Ein aufmerksamer Leser hat den Fehler entdeckt und die Stadt informiert. Der Stadtrat hat reagiert und ein Korrigendum veranlasst, da der Sachverhalt auch in der Abstimmungsbroschüre falsch dargestellt war.

Auf dem Titelblatt der Abstimmungsbroschüre der Stadt Luzern wird nun auf die fehlerhafte Passage in der Broschüre hingewiesen und diese richtiggestellt. Die städtische Abstimmungsbroschüre für den Urnengang vom 24. September 2017 wird dieser Tage – zusammen mit den Abstimmungsunterlagen von Kanton und Bund – an die Stimmberechtigten verschickt.

 

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