SVP verlangte Massnahmen – vergeblich

Stadt Luzern lässt «Spange No»-Plakate hängen

Braucht's dafür eine Bewilligung? Ja, sagt die SVP – Nein, meint die Stadt Luzern. (Bild: ber)

Sind die Plakate gegen das Verkehrsprojekt «Spange Nord» Werbung und damit bewilligungspflichtig? Nein, findet der Luzerner Stadtrat und gewichtet die politische Meinungsäusserung höher. Doch er wird aktiv und fordert vom Kanton klare Vorgaben.

Obwohl es das ursprüngliche Spange-Nord-Projekt nicht mehr gibt, hängen sie noch an etlichen Balkonen, Fenstern und Fassaden in der Stadt Luzern: die blauen «Spange No»-Transparente, mit denen die Gegner das kantonale Verkehrsprojekt bekämpfen.

Ganz zum Ärger von SVP-Stadtparlamentarier Patrick Zibung, der die Plakate für illegal hält. Sie würden gegen die kantonale Reklameverordnung (RVO) verstossen. Tatsächlich gilt die RVO für alle Reklamen im Freien – auch auf Privatgrund.

Der SVP-Politiker forderte darum mit einem Vorstoss, dass die Plakate entfernt werden oder die Verantwortlichen ein gebührenpflichtiges Gesuch nachreichen müssen (zentralplus berichtete).

Vorgehen wäre nicht verhältnismässig

Doch das wird nicht geschehen, wie der Stadtrat nun in seiner Antwort festhält. Er verzichtet aus «Gründen der Verhältnismässigkeit» darauf und lehnt das Postulat ab. Er argumentiert mit dem gesunden Menschenverstand: «Unter einer Reklame im klassischen Sinn wird im allgemeinen Verständnis etwas anderes erwartet als die Plakate gegen die Spange Nord.»

«Diese Meinungsäusserungen sollen bis zu einem gewissen Grad toleriert werden.»

Luzerner Stadtrat

Allerdings räumt auch der Stadtrat ein, dass Zibung im Prinzip Recht hat. Reklamen werben laut RVO «für (…) Ideen und dergleichen, die mit dem Standort der Reklame in einem örtlichen Zusammenhang stehen». Da die Plakate gegen die Spange Nord auch als politische Reklame anzusehen seien, «ist davon auszugehen, dass für diese die Reklameverordnung gilt», argumentiert der Stadtrat. Theoretisch wäre also dafür eine Bewilligung notwendig.

Zeitlich begrenzte Ausnahmen gibt's unter anderem für politische Reklame während Abstimmungs- und Wahlkämpfen: Polit-Plakate sind während sechs Wochen vor und fünf Tagen nach Wahlen und Abstimmungen von Bewilligungen ausgenommen – was hier jedoch nicht zutrifft.

Anderes Verständnis von Werbung

Dass der Stadtrat nicht gegen die Plakate vorgeht, hat auch damit zu tun, dass er mit der sehr weit gefassten RVO nicht zufrieden ist. Die Aufzählung der Sachverhalte sei nicht abschliessend. Was wäre beispielsweise mit den Plakate des Frauenstreiks oder den «Peace»-Regenbogen-Flaggen an Fassaden und Balkonen? Müssten diese auch bewilligt werden?

Als Patrick Zibung bei der Abteilung Stadtraum und Veranstaltung wegen der Spange-Nord-Plakate reklamierte, argumentierte diese mit der Meinungsäusserungsfreiheit, welche solche Plakate legitimiere. Der Stadtrat stützt diese Reaktion.

Kommt dazu: Weil die «Spange No»-Plakate weder die Verkehrssicherheit noch den Orts- oder Landschaftsschutz beeinträchtigen, wäre eine Kontrolltätigkeit schlicht ein unverhältnismässiger Aufwand. «Diese Meinungsäusserungen sollen bis zu einem gewissen Grad toleriert werden», so der Stadtrat.

Patrick Zibung hatte bei Einreichung des Vorstosses einen politischen Verdacht, wieso die Stadt nicht gegen die Plakate vorgeht: «Hier drückt man beide Augen zu, weil die Plakatierung der politischen Haltung der Stadtregierung entspricht.»

Stadt fordert Änderung der Verordnung

Der Stadtrat begrüsst aufgrund der Diskussionen eine juristische Auslegung, denn ein Gerichtsentscheid zum Sachverhalt fehlt bis jetzt und der Kanton überlässt die Auslegung der RVO den Gemeinden. Aber auch der Rechtsdienst des Kantons bezeichne die städtische Auslegung «als vertretbar».

Es kommt also Bewegung in die Sache: «Weil der Stadtrat will, dass solche politischen Meinungsäusserungen wie gegen die Spange Nord eindeutig nicht mehr unter die kantonale Reklameverordnung fallen, wird er beim Kanton Luzern eine entsprechende Änderung der Verordnung beantragen», hält er fest.

Als nächstes wird das Stadtparlament am 30. Januar über die «Spange No»-Plakate debattieren.

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3 Kommentare
  • Profilfoto von Ram Dass
    Ram Dass, 17.01.2020, 16:09 Uhr

    Warum soll die Meinungsäusserungsfreiheit nur bis zu einem gewissen Grad «toleriert» werden? Schliesslich ist das Rechtsgut der uneingeschränkten, freien Meinungsäusserungsfreiheit ein verfassungsrechtlich verbrieftes Grundrecht. Solche Aussagen des linksideologisch gefärbten Stadtrates sind gefährlich und nicht vereinbar mit den essenziellen Bürgerrechten! Wahltag ist Zahltag. Weniger Staat, mehr Freiheit ist meiner Einschätzung nach die Losung der Stunde!

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    • Profilfoto von Boris Macek
      Boris Macek, 17.01.2020, 22:00 Uhr

      Weniger Staat und mehr Freiheit? Und dann aber den STAAT anrufen, er solle den Bürgern VERBIETEN, ein Plakätli an den Balkon zu hängen? 🤷🏻‍♂️

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    • Profilfoto von CScherrer
      CScherrer, 18.01.2020, 09:10 Uhr

      Ist Ihr Beitrag satirisch zu verstehen? Falls nicht, sind Ihre Äusserungen mehr als nur bedenklich.

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