Konflikte sind programmiert

Stadt Luzern gibt grünes Licht für Musik auf Pausenplätzen

Der Schulhausplatz beim Säli wird an Wochenenden gerne von Jugendlichen als Treffpunkt genutzt. (Bild: ber)

Vieles ist verboten auf den Stadtluzerner Schularealen. Hunde zum Beispiel. Aber auch das Abspielen von Musik. Der Stadtrat will das jetzt ändern. In der direkten Nachbarschaft dürfte sich die Begeisterung in Grenzen halten – trotzdem zeigt ein stark betroffenes Quartier grosse Offenheit gegenüber der Idee.

Auch wenn kein Unterricht ist: Die Pausenplätze der Luzerner Schulen erfreuen sich immer grösserer Beliebtheit. Besonders seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie werden sie vermehrt als Treffpunkte genutzt – zum Teil bis spät in die Nacht (zentralplus berichtete).

In der Stadt Luzern scheint eine breite politische Einigkeit darin zu bestehen, dass dies eine wünschenswerte Entwicklung ist. Die Grünen und die SP fordern gemeinsam mit der FDP, dass die Schulhausplätze «bevölkerungsorientierter gestaltet» werden. Konkret wollen die drei Fraktionen, dass die Pausenplätze künftig rund um die Uhr zugänglich sind, das Hundeverbot aufgehoben und das Abspielen von Musik erlaubt wird. Zudem sollen die «Hausregeln» verständlicher kommuniziert und es soll besser geklärt werden, wer eigentlich für Sicherheit und Ordnung zuständig ist.

Der Stadtrat nimmt das Anliegen entgegen, wie er in seiner Antwort auf den Vorstoss schreibt. Das Musikverbot will er sogleich aufheben. In «nachbarschaftsverträglicher Lautstärke» werden Boomboxen und Konsorten erlaubt. Die übrigen Anliegen will die Regierung zumindest prüfen. Sie rechnet damit, dass die allfällige Entfernung der gerichtlichen Verbote und die neue Signalisation zwischen 30'000 und 50'000 Franken kosten werden.

Polizei darf nicht für Ruhe sorgen

Die Klärung der Zuständigkeiten könnte dabei zur Knacknuss werden. Denn: Die Schulareale gehören zum Verwaltungsvermögen der Stadt. Das bedeutet: Sie werden rechtlich gleich behandelt wie Privatgrundstücke. Dies hat die Konsequenz, dass an sich die Schulleitungen für die Sicherheit verantwortlich sind. Die Polizei kann nur auf Antrag der Grundeigentümerin – sprich der Stadt – überhaupt gegen Fehlbare vorgehen.

Wenn die gerichtlichen Verbote aufgehoben werden, können Störenfriede nicht mehr aufgefordert werden, eine Schulanlage zu verlassen. Beziehungsweise sie können nicht mehr auf gerichtlichem Weg sanktioniert werden. Die Stadt wird sich deshalb genau überlegen müssen, wie sie vorgeht, um die Kinder und Jugendlichen wie auch die Quartiere vor den negativen Auswirkungen einer intensiveren Nutzung zu schützen.

Nutzungskonflikte beim Säli-Schulhaus

Beim Sälischulhaus ist schon heute die SIP regelmässig im Einsatz, weil ältere Jugendliche den öffentlichen Raum besetzen und die Kinder teilweise vertreiben. Das sorgte auch schon für Kritik. (zentralplus berichtete).

Trotzdem steht Quartiervereinspräsident Werner Meier der Öffnung der Pausenplätze positiv gegenüber: «Grundsätzlich habe ich gute Erfahrungen mit der Nutzung der Pausenplätze gemacht. Sie sollen auch benutzt werden», schreibt er auf Anfrage.

«Selbst eine Öffnung für Hunde kann gemacht werden, ich appelliere aber an die Hundebesitzer, den Kot aufzunehmen.»

Quartiervereinspräsident Werner Meier

Zwar räumt er ein: «Natürlich bekomme ich von einigen Bewohnern immer wieder E-Mails betreffend Littering, Lärm, Nachtruhestörung und so weiter. Doch bin ich der Meinung, dass es Selbstverantwortung braucht, denn auch viele Jugendliche nehmen sie wahr.»

Die bestehenden Weisungen seien aber strikte einzuhalten. Konkret: Die Ruhezeiten, das Kiff-Verbot und sonstige Ordnungsregeln. «Selbst eine Öffnung für Hunde kann gemacht werden, ich appelliere aber an die Hundebesitzer, den Kot aufzunehmen.»

Auch die Emmer Schulanlagen sind seit Ausbruch der Corona-Pandemie zu beliebten Treffpunkten geworden. Berge von Abfall zeugen davon. Um dem Problem beizukommen, hat die Gemeinde jetzt Überwachungskameras installiert (zentralplus berichtete).

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6 Kommentare
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    N. Achbar, 22.06.2021, 18:56 Uhr

    «In «nachbarschaftsverträglicher Lautstärke» werden Boomboxen und Konsorten erlaubt». Kommentar zu dieser Aussage: Es geht nicht nur um die Lautstärke, es geht auch um den Inhalt, der aus diesem Boxen tönt. Beim Spaziergang dem Sportplatz entlang kann man heute schon hören, womit die (männliche) Jugend den Platz und die angrenzenden Häuser beschallt: mit Räpp mit menschenverachtendem Text, mit speziell frauenverachtendem Text; bis zu meinem Überdruss.

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    Pluto, 22.06.2021, 12:45 Uhr

    Es gibt Hunde und Hunde, vom Schosshündli bis zum Kampfhund. Und auch die Kampfhunde sollen sich auf dem Schulhausplätzen aufhalten dürfen? Wozu haben wir diese speziellen Hundefreilaufzonen, wenn nun jeder Schulhausplatz zur Hundefreilaufzone erklärt wird? Die Zulassung der Hunde auf den Schulhausplätzen halte ich den Kindern gegenüber für unverantwortlich.

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      Reinhard Aprilia, 22.06.2021, 13:47 Uhr

      Das halte ich ebenfalls für nicht durchdacht. Der Stadtrat möchte wohl eine Therapie-Hunde-Setting auf den Pausenplätzen etablieren und so einen sinnvollen sozialpädagogischen Ansatz verfolgen. Leider wird das nicht funktionieren.
      Aber vielleicht muss erst etwas Gravierendes passieren, dass dem Fass den Boden ausschlägt, bis die Verantwortlichen wieder zur Räson kommen. Wenn ich allerdings beobachte, dass sich selbst Gruppen von Kita-Kindern auf der Hundefreilaufzone aufhalten, sind die Unverantwortlichkeiten auf beiden Seiten anzutreffen.

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      Tell, 22.06.2021, 22:55 Uhr

      …doch die Hunde braucht es, insbesondere Kampfhunde. Denn damit können die grölenden, zugedröhnten Kids gleich wieder vertrieben werden. Jemand muss ja Ordnung machen, wenn die Polizei nicht darf und die zuständigen Stadtbeamten ihrer Freizeit fröhnen.

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      Rashid Dostum, 23.06.2021, 07:57 Uhr

      @Tell: Die Kampfhunde sind Teil des Problems, nicht der Lösung…

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    • Profilfoto von Tell
      Tell, 23.06.2021, 15:19 Uhr

      @Rashid: Im Artikel steht klipp und klar, dass für Wegweisungen bei Lärmimmissionen, Littering und Drogenkonsum etc. die Polizei nicht einschreiten darf und die zuständige Stadt Luzern keine Idee hat, wie sie damit umgehen will. Da bleibt ja nur noch Selbstjustiz, wenn die Nachbarn geschützt und Steuergelder fürs Dreck aufräumen vermieden werden sollen.

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