Stadt blockt Lohn-Transparenz ab

Zwei Postulate mit teils ähnlichen Forderungen sind vom Luzerner Stadtrat abgelehnt worden. Gefordert wurde ein transparentes Kaderlohnreporting sowie eine Offenlegung der Vergütungen bei Gesellschaften, die im Besitze der Stadt Luzern sind oder an denen die Stadt beteiligt ist.

In einem Postulat verlangen Simon Roth und Daniel Furrer namens der SP/JUSO-Fraktion vom Stadtrat, für die ausgelagerten städtischen Betriebe ein Kaderlohnreporting analog den Vorgaben des Bundes zu erwirken. Dabei ist das jeweils rund 100-seitige Dokument nach Punkten, wie Honorare und Nebenleistungen, Gesamtsumme der Entlöhnung und weitere Vertragsbedingungen geordnet. «Die Angaben sind in Lohn, Honorar, Bonifikation und andere Nebenleistungen zu gliedern», so Roth und Furrer im Vorstoss.

Ebenfalls offenzulegen sei die Konzeption des Lohnsystems, allfällige Änderungen gegenüber dem Vorjahr, Art und Umfang der beruflichen Vorsorge sowie Angaben zur Vertretung der Landessprachen und der Geschlechter in den obersten Leitungsorganen. «Der Bundesrat nimmt den Bericht zur Kenntnis. Der Bericht ist öffentlich.»

In einem weiteren Postulat stellen Urban Frye und Christian Hochsstrasse der Grünen/jungen Grünen-Fraktion eine ähnliche Forderung: «Bei Gesellschaften, die im Besitze der Stadt Luzern sind oder an denen die Stadt beteiligt ist, sollen Vergütungen offengelegt werden, der Verwaltungsrat strikt von der Geschäftsleitung getrennt sowie Verwaltungsratsmandate konsequent ausgeschrieben werden.»

Der Stadtrat ist in seiner Antwort der Ansicht, dass diese Vorschriften nicht auf die städtischen Verhältnisse übertragen werden könnten. Ausserdem erachtet der Stadtrat die heutige Regelung, wonach Aktiengesellschaften, die aus der Verselbständigung von städtischen Dienstabteilungen hervorgegangen sind (konkret ewl, vbl und Viva Luzern), das Gesamttotal der Vergütungen an den Verwaltungsrat und an die Geschäftsleitung veröffentlichen, als genügend. Aus dem Gesamttotal der Vergütungen an die beiden Gremien und der Anzahl Personen liesse sich die ungefähre Höhe der Entschädigung pro Mitglied leicht einschätzen, so der Stadtrat weiter. «Der Vergleich zum Vorjahr zeigt zudem die jährliche Veränderung auf. Aus diesen Angaben lässt sich ausreichen beurteilen, ob die Entschädigungen angemessen sind. Veränderungen sind rasch erkennbar», erklärt der Luzerner Stadtrat.

Ausserdem ist der Stadtrat der Ansicht, dass die Organe seiner 100-Prozent-, beziehungsweise Mehrheitsbeteiligungen einen gewissen Schutz ihrer Persönlichkeit in der Öffentlichkeit geniessen sollten. «Zu diesem Persönlichkeitsschutz zählt der Verzicht auf eine detaillierte Offenlegung der Bezüge pro Person. Diese Personen sollen sich nicht in der Öffentlichkeit für ihre Entschädigungen rechtfertigen müssen», so der Stadtrat.

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