Der Zuger Stadtrat ist nach intensiven Abklärungen und Gesprächen in seinem Bericht an den Grossen Gemeinderat zum Schluss gekommen, dass sich die Motion zur Rückgabe des Nutzungsrechts am Gesellschaftsraum im Park Tower nicht umsetzen lasse.
Am 10. August 2016 wurde die Motion mit dem Titel «Mehrnutzen für die Stadtzuger Bevölkerung anstelle einer teuren, konfliktträchtigen Zwängerei: Rückgabe Nutzungsrecht Gesellschaftsraum Park Tower und Änderung des entsprechenden Bebauungsplans» eingereicht. Die seither erfolgten, umfangreichen Abklärungen hätten laut Stadtrat ergeben, dass die entgeltliche Abgabe des Nutzungsrechts ein schwieriges und langwieriges Verfahren ohne Aussicht auf Erfolg sei.
Es handle sich nicht um ein Stockwerkeigentum, sondern nur um ein Benutzungsrecht, das mit einer Dienstbarkeit gesichert sei. Der Eigentümer der obersten Wohnung wie auch die Stockwerkeigentümergemeinschaft hätten eine Übernahme des Gesellschaftsraums abgelehnt.
Kaufpreis für die Räumlichkeiten: Über 3 Millionen Franken
Der Stadtrat schlägt dem Grossen Gemeinderat deshalb vor, Ausbauvarianten sowie diverse Nutzungsmöglichkeiten zu prüfen. Basierend auf diesen Abklärungen möchte der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat dazu eine neue Vorlage unterbreiten.
Diskussion um Rückgabe ist eine alte
Mit dem im 2009 verabschiedeten Bebauungsplan Foyer wurde der Bau des Parktower, die Anlage eines öffentlichen Parks sowie die öffentliche Nutzung im obersten Geschoss des Hochhauses festgelegt. Die Frage der Veräusserung des im Bebauungsplan verankerten Rechts an der öffentlichen Nutzung des Raums im 24. Obergeschoss stand bereits 2011 zur Diskussion.
Der Stadtrat schlug damals vor, gegen eine Entschädigung auf dieses Recht zu verzichten. Bei der Beratung in den Kommissionen des Grossen Gemeinderates verlangten diese jedoch, das Nutzungsrecht nicht zu veräussern, sondern über eine flächenmässige Erweiterung zu verhandeln. Die Verhandlungen führten zum Erfolg. Aus der ursprünglich im Norden gelegenen Aussichtsplattform von 50 m2 wurde ein Raum im Südwesten mit einer Fläche von rund 100 m2. Der im Jahr 2016 vorgelegte Kredit zum Ausbau des Gesellschaftsraums wurde jedoch vom Grossen Gemeinderat abgelehnt. Zuvor war schon die Motion zur Rückgabe des Nutzungsrechts eingereicht worden.
Der Stadtrat ist jetzt gefordert, alternative Lösungen zu prüfen, ohne dass sich hier für die Stadt ein neues Fass ohne Boden öffnet.»
Eliane Birchmeier, Zuger FDP-Gemeinderätin
Vor einem Jahr bat der Stadtrat um verlängerung der Motionsfrist. Dies, weil es sich bei der Causa Park Tower um einen langwierigen und schwierigen Prozess handle.
Motionäre fordern Alternativen für den «schwierigen Raum»
FDP-Gemeinderätin und Mitmotionärin Eliane Birchmeier: «Ich bedauere es, dass die angestrebte Veräusserung nicht zustande kam. Der Stadtrat ist jetzt gefordert, alternative Lösungen zu prüfen, die eine sinnvolle Verwendung dieses schwierigen Raums zulassen, ohne dass sich hier für die Stadt ein neues Fass ohne Boden öffnet.»
Immerhin eine weitere Aussichtsplattform für Zuger
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