Zuger Stadtrat hält Motion für nicht umsetzbar

Stadt bleibt auf Park Tower-Nutzungsrecht sitzen

Der Park Tower in Zug: Der usrpüngliche Entwurf von Hans Kollhoff hatte mehr Konzeption und Klasse.

(Bild: zvg)

Der Zuger Stadtrat ist nach intensiven Abklärungen und Gesprächen in seinem Bericht an den Grossen Gemeinderat zum Schluss gekommen, dass sich die Motion zur Rückgabe des Nutzungsrechts am Gesellschaftsraum im Park Tower nicht umsetzen lasse.

Am 10. August 2016 wurde die Motion mit dem Titel «Mehrnutzen für die Stadtzuger Bevölkerung anstelle einer teuren, konfliktträchtigen Zwängerei: Rückgabe Nutzungsrecht Gesellschaftsraum Park Tower und Änderung des entsprechenden Bebauungsplans» eingereicht. Die seither erfolgten, umfangreichen Abklärungen hätten laut Stadtrat ergeben, dass die entgeltliche Abgabe des Nutzungsrechts ein schwieriges und langwieriges Verfahren ohne Aussicht auf Erfolg sei.

Es handle sich nicht um ein Stockwerkeigentum, sondern nur um ein Benutzungsrecht, das mit einer Dienstbarkeit gesichert sei. Der Eigentümer der obersten Wohnung wie auch die Stockwerkeigentümergemeinschaft hätten eine Übernahme des Gesellschaftsraums abgelehnt.

Kaufpreis für die Räumlichkeiten: Über 3 Millionen Franken

Der Zuger Bauchef André Wicki sagt: «Sie können sich vorstellen: Damals, als der Tower noch Bau war, hatten wir einen Eigentümer und damit auch nur eine einzige Ansprechsperson. Mittlerweile ist der Turm fertig und es gibt mehr als fünfzig Stockwerkeigentümer. Und diese hätten also alle Ja sagen müssen zur Übernahme des Gesellschaftsraums.»
 
Und weiter: «Einen Käufer zu finden gestaltet sich ebenso schwierig. Zumal man aktuellen Berechnungen zufolge auf einen Kaufpreis von mehr als drei Millionen Franken käme», so der Stadtrat.
 

Der Stadtrat schlägt dem Grossen Gemeinderat deshalb vor, Ausbauvarianten sowie diverse Nutzungsmöglichkeiten zu prüfen. Basierend auf diesen Abklärungen möchte der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat dazu eine neue Vorlage unterbreiten.

Diskussion um Rückgabe ist eine alte

Mit dem im 2009 verabschiedeten Bebauungsplan Foyer wurde der Bau des Parktower, die Anlage eines öffentlichen Parks sowie die öffentliche Nutzung im obersten Geschoss des Hochhauses festgelegt. Die Frage der Veräusserung des im Bebauungsplan verankerten Rechts an der öffentlichen Nutzung des Raums im 24. Obergeschoss stand bereits 2011 zur Diskussion.

Der Stadtrat schlug damals vor, gegen eine Entschädigung auf dieses Recht zu verzichten. Bei der Beratung in den Kommissionen des Grossen Gemeinderates verlangten diese jedoch, das Nutzungsrecht nicht zu veräussern, sondern über eine flächenmässige Erweiterung zu verhandeln. Die Verhandlungen führten zum Erfolg.  Aus der ursprünglich im Norden gelegenen Aussichtsplattform von 50 m2 wurde ein Raum im Südwesten mit einer Fläche von rund 100 m2. Der im Jahr 2016 vorgelegte Kredit zum Ausbau des Gesellschaftsraums wurde jedoch vom Grossen Gemeinderat abgelehnt. Zuvor war schon die Motion zur Rückgabe des Nutzungsrechts eingereicht worden.

Der Stadtrat ist jetzt gefordert, alternative Lösungen zu prüfen, ohne dass sich hier für die Stadt ein neues Fass ohne Boden öffnet.»

Eliane Birchmeier, Zuger FDP-Gemeinderätin

Vor einem Jahr bat der Stadtrat um verlängerung der Motionsfrist. Dies, weil es sich bei der Causa Park Tower um einen langwierigen und schwierigen Prozess handle.

Motionäre fordern Alternativen für den «schwierigen Raum»

FDP-Gemeinderätin und Mitmotionärin Eliane Birchmeier: «Ich bedauere es, dass die angestrebte Veräusserung nicht zustande kam. Der Stadtrat ist jetzt gefordert, alternative Lösungen zu prüfen, die eine sinnvolle Verwendung dieses schwierigen Raums zulassen, ohne dass sich hier für die Stadt ein neues Fass ohne Boden öffnet.»

Am 5. Juni kommt das Geschäft einmal mehr in den GGR. Entscheidet sich dieser, die Motion der vier Parlamentarier als nicht-erheblich zu erklären, gelangt die Angelegenheit in die Abteilung Immobilien/Finanzen.

Immerhin eine weitere Aussichtsplattform für Zuger

Wicki sagt: «Dort wird dann ein Vorschlag zu einem Ausbau erarbeitet und ein entsprechendes Projekt erstellt.» Wie teuer dieses ungefähr werde, kann er noch nicht sagen, nur «dass der Ausbau sicher mehr als 200’000 Franken kosten wird und deshalb vom GGR beschlossen werden muss.» 
 
Der Bauchef weiter: «Auch wenn das nun ein langwieriger Prozess ist, kann sich die Zuger Bevölkerung doch darüber freuen, dass sie bald eine zweite Aussichtsplatform in der Stadt hat.»
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