Seniorin macht Ex-Freund das Leben zur Hölle

Staatsanwaltschaft Zug gibt Stalkerin letzte Chance

Ständig hinterlegte die Frau kleine Geschenke und Nachrichten im Briefkasten des Zugers. (Bild: Adobe Stock)

Eine 69-Jährige drängt ihren Zuger Ex-Freund mehr als drei Jahre lang, wieder mit ihr zusammenzukommen. Sie steht mit gepackten Koffern bei ihm vor der Türe, folgt ihm in die Kirche und hinterlässt Plüschtiere in seinem Briefkasten. Obwohl der Terror nicht aufhört, zeigt sich die Staatsanwaltschaft Zug gnädig.

Sie will ihn unbedingt zurück. Daran liess die Seniorin in den letzten Jahren keinen Zweifel. Seit der Zuger sich im März 2017 von ihr getrennt hat, wird er von der Frau gestalkt. Sie ruft ihn an, schreibt Whatsapp-Nachrichten und deponiert kleine Geschenke in seinem Briefkasten.

Sechs Monate nach der Trennung lässt die Frau ihr gesamtes Hab und Gut durch ein Zügelunternehmen zu ihrem Ex-Freund bringen, um bei ihm einzuziehen. Ihre Post landet regelmässig in seinem Briefkasten – inklusive der Rechnungen, die er begleichen soll.

75 Punkte umfasst das Stalking-Protokoll, in dem der Mann über die Jahre die Aktionen dokumentiert hat. Ein Herz aus Holz, ein Plüschteddy, ein Buch, eine Porzellanfigur, ein Keramikengel, ein Stück Kuchen, drei Erdnüsse, eine Zimtschnecke und einen Osterhasen hinterliess die Seniorin in dieser Zeit im Briefkasten, um den Zuger zurückzugewinnen – von zahlreichen Briefen ganz abgesehen.

Sie vereinbart einen Trauungstermin – ohne sein Wissen

Zur Tag- und Nachtzeit steht sie vor der Tür und klingelt. Der Zuger muss die Nachbarn bitten, nicht mehr den Türöffner zu betätigen, damit sie wenigstens nicht mehr ins Haus kann. Im zweiten Jahr nach der Trennung schiesst die Frau den Vogel ab.

Sie vereinbart ohne Wissen des Mannes einen Trauungstermin auf dem Standesamt. Der «Bräutigam» erfährt erst davon, als die Gemeinde ihn anruft und fragt, ob er wohl den «heutigen Termin» vergessen habe.

Doch auch das hält die Frau nicht ab. Zwei Monate später schreibt sie ihm, er solle ihr 4’000 Franken geben, damit sie wieder «Fuss fassen» und Mietrückstände zurückzahlen könne. Kurze Zeit später schickt sie ihm Rechnungen der Gemeinde, die er begleichen soll.

Zwei Jahre ist die Beziehung schon vorbei, da steht die Frau erneut mit gepackten Koffern und Taschen an der Haustüre, um einzuziehen. Der Mann ist so verzweifelt, dass er die Zuger Polizei über den Notruf alarmiert.

Letzte Chance – sonst werden 4’500 Franken fällig

Mehrfach bedrängte die Seniorin den Zuger insgesamt über drei Jahre auf offener Strasse, in einem Café und sogar in der Kirche. Einmal setzte sie sich in den Garten der Nachbarin, um ihn abzupassen. Die Zuger Staatsanwaltschaft verurteilte die Frau bereits 2020 wegen Hausfriedensbruchs zu einer bedingten Geldstrafe.

Damals war den Behörden aber nicht das ganze Ausmass des Terrors bekannt. Deshalb wird die Frau nun erneut wegen Hausfriedensbruchs und mehrfacher Nötigung verurteilt. Dies als Zusatzstrafe zum ersten Strafbefehl. Das heisst: Die ursprüngliche Geldstrafe von 20 Tagessätzen wird auf 150 Tagessätze à je 30 Franken erhöht.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass eine unbedingte Strafe nicht notwendig ist, um die Frau von weiteren Straftaten abzuhalten. Der letzte bekannte Vorfall ereignete sich im Mai 2020.

Die 4’500 Franken werden also nur im Wiederholungsfall innert vier Jahren fällig. Sofort bezahlen muss die Frau eine Busse von 900 Franken, wie aus dem Strafbefehl hervorgeht, der kürzlich rechtskräftig geworden ist.

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