Vorwürfe des Heilmittelinspektors werden untersucht

Staatsanwaltschaft eröffnet Strafverfahren gegen Zuger Arzt

Im Zuge der Anklagen des Zuger Heilmittelinspektors wurde nun ein Strafverfahren eröffnet. (Bild: Pixabay)

Der Zuger Heilmittelinspektor Ludek Cap hat die Behörden in den letzten Wochen mit zahlreichen Strafanzeigen eingedeckt. Einen Teil der Vorwürfe will die Staatsanwaltschaft gar nicht erst untersuchen. Gegen einen Zuger Arzt hat sie nun aber ein Strafverfahren eröffnet.

Zu Beginn schien die Sache übersichtlich. Der Zuger Heilmittelinspektor Ludek Cap wollte Ende Juli eine Arztpraxis im Kanton untersuchen und setzte die Kontrolle gegen den Widerstand seiner Vorgesetzten durch.

Für Ludek Cap war klar: Der besagte Arzt, der Kantonsarzt und der Gesundheitsdirektor wollten ihn an einer Amtshandlung hindern. Damit haben sich alle drei aus seiner Sicht der Nötigung schuldig gemacht, weshalb er sie anzeigte.

Nach der Kontrolle hagelte es Strafanzeigen

Nach der Inspektion Anfang August wurde der Heilmittelinspektor per sofort freigestellt. Dies wiederum wertete Ludek Cap als Amtsmissbrauch, begangen durch den Gesundheitsdirektor und den Kantonsarzt. Es folgten deshalb zwei weitere Anzeigen. Auch den Leiter der besagten Arztpraxis zeigte er an – wegen diverser Mängel, die er in dessen Räumlichkeiten feststellt haben will.

In den folgenden Wochen hagelte es weitere Strafanzeigen von Ludek Cap. Zunächst gegen die Direktion des Inneren und schliesslich gegen den gesamten Regierungsrat. Die Sache wurde zunehmend kompliziert.

Amtsmissbrauch? Staatsanwaltschaft sieht keine Hinweise dafür

Dass sich die ganze Zuger Regierung des Amtsmissbrauchs schuldig gemacht haben soll, darauf fand die Staatsanwaltschaft keine Hinweise. Sie entschied, gar nicht erst ein Strafverfahren zu eröffnen (zentralplus berichtete). Wie aber steht es um die weiteren Vorwürfe?

Unterlagen, die zentralplus vorliegen, zeigen: Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass sich Kantonsarzt Rudolf Hauri und Gesundheitsdirektor nicht des Amtsmissbrauchs schuldig gemacht haben, in dem sie Ludek Cap per sofort freigestellt haben.

Für Arbeitsrecht ist die Staatsanwaltschaft nicht zuständig

Vor wenigen Tagen verfügte die Strafverfolgungsbehörde diesbezüglich eine sogenannte Nichtanhandnahme. Aus ihrer Sicht «entbehren die Anschuldigungen jeglicher Grundlage», wie es in der Verfügung heisst. Das bedeutet: Den Vorwürfen wird nicht nachgegangen.

War es zulässig, dem freigestellten Heilmittelinspektor den Zugang zu seinem Büro zu verweigern? Das ist eine Frage, die in einem arbeitsrechtlichen Verfahren geprüft werden müsse – und nicht in einem strafrechtlichen.

Zur Verdeutlichung: Wenn ein privates Unternehmen einen Mitarbeiter freistellt, kann dieser keinen Amtsmissbrauch geltend machen. Die Firma hat keine Staatsmacht, die missbraucht werden könnte.

Die Zuger Staatsanwaltschaft betrachtet die Gesundheitsdirektion im konkreten Fall ebenfalls als «normale» Arbeitgeberin. Gegenüber ihren Mitarbeitern hat sie nämlich keine Staatsmacht, sondern ein gewöhnliches Arbeitsverhältnis. Von einem Missbrauch staatlicher Macht kann daher aus Sicht der Staatsanwaltschaft «keine Rede sein».

Die Beschwerde kommt postwendend

Ludek Cap sieht das ganz anders. Er will gegen den Entscheid der Staatsanwaltschaft eine Beschwerde am Zuger Obergericht einreichen. Aus seiner Sicht hat die Strafverfolgungsbehörde völlig ausser Acht gelassen, dass der unterstellte Amtsmissbrauch von Pfister und Hauri die Gesundheit von Patienten gefährdet habe. Cap fordert nun, dass ein ausserkantonaler Staatsanwalt eingesetzt wird, um seine Vorwürfe zu untersuchen.

Offen sind derzeit noch die folgenden Fragen:

  • Haben sich Gesundheitsdirektor Martin Pfister und Kantonsarzt Rudolf Hauri der Hinderung einer Amtshandlung und der Nötigung schuldig gemacht, indem sie die Kontrolle einer Zuger Arztpraxis verhindern wollten?
  • Waren die Mängel in der besagten Arztpraxis tatsächlich vorhanden und wenn ja, hat deren Leiter dadurch gegen das Heilmittel-, das Betäubungsmittel- und das Gesundheitsgesetz verstossen?

Jetzt heisst’s: Warten auf die Ermittlungsergebnisse

Was die Vorwürfe gegen Pfister und Hauri angeht, so prüft die Staatsanwaltschaft diese noch im Rahmen einer Voruntersuchung. Das heisst: Sie hat noch nicht entschieden, ob sie überhaupt ein Strafverfahren eröffnen will.

Was die mutmasslich festgestellten Mängel in der Arztpraxis angeht, so sieht die Staatsanwaltschaft zumindest einen hinreichenden Verdacht. Sie hat deshalb eine Strafuntersuchung gegen den Arzt eröffnet.

Das bedeutet nicht, dass sich der Mann tatsächlich schuldig gemacht hat – sondern lediglich, dass die Staatsanwaltschaft Zug die Vorwürfe vertieft abklären wird. Bis die Ermittlungsergebnisse vorliegen, dürfte es noch einige Zeit dauern.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Mark
    Mark, 22.09.2020, 20:30 Uhr

    Dass Martin Pfister aus dem Schneider sein soll, ist wohl kaum zu glauben. Auch die Generalsekretärin soll involviert gewesen sein. Haarsträubend! Uns Steuerzahler steht doch einfach die ganze Wahrheit zu! Zug liefert Zündstoff zu echten Krimis.

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  • Profilfoto von Zentralplus-Leser
    Zentralplus-Leser, 21.09.2020, 18:30 Uhr

    Also Verhindern einer Amtshandlung von Hauri und Pfister, sehe ich klar gegeben. Es kommt noch Amtsmisbrauch dazu weil das Verhindern der Kontrolle einem Freund von Hauri zu gute kommt. Eigentlich müsste die Staatsanwaltschaft von alleine darauf kommen. Die Begründung die GD sei ein normaler Atbeitgeber halte ich für sehr undifferenziert, somahl es sich ja bei allen Leuten um Beamte handelt.

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