Staaten verpassen es Gesetz umzusetzen
Weil jeder dritte EU-Staat geltende Bestimmungen gegen Geldwäscherei nicht fristgemäss umgesetzt hat, hat die EU-Kommission nun Strafverfahren gegen acht Staaten eröffnet. Betroffen sind die Niederlande, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Ungarn und Zypern. Diese Staaten hätten bis zum Fristablauf am 10. Januar 2020 keine Massnahmen zur Umsetzung angezeigt, kritisierte die EU-Kommission. Sie müssten dies umgehend nachholen. Die 2016 nach den Anschlägen der Terrormiliz IS in Paris beschlossenen Richtlinien gegen Geldwäscherei sollen unter anderem die Finanzierung von Terrorismus verhindern.
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