SR: Höherer Abzug für Kinderbetreuung

Eltern sollen künftig für Kinder-Betreuungskosten bis zu 25’000 Franken von der direkten Bundessteuer abziehen können. Das hat nach dem Nationalrat auch der Ständerat beschlossen. Konkret sollen für die Kosten für ein von Dritten betreutes Kind bis zu 25’000 Franken statt wie heute 10’100 Franken abgezogen werden können. Das führt zu Ausfällen von rund 10 Millionen Franken. Die Betreuungskosten müssen einen direkten Zusammenhang haben mit der Arbeit oder Ausbildung der Mutter oder des Vaters. Ziel ist, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Integration gut ausgebildeter Frauen in den Arbeitsmarkt weiter zu fördern.

Quelle:swisstxt
SR: Höherer Abzug für Kinderbetreuung
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