Totale Kontrolle dank Zuger Firma

Sprösslinge überwachen leicht gemacht

Teenies unter sich. Denken sie jedenfalls. Kann sein, dass Mama mitliest. (Bild: fotolia.com)

Eine Zuger Firma vermietet sie unter dem Vorwand, dem Schutze der Kinder zu dienen. Und trifft damit offenbar den Zeitgeist der heutigen Eltern. Dennoch sind Überwachungssysteme für Kinder nicht unproblematisch. Und übertreten nicht selten moralische sowie rechtliche Grenzen.

«In Zeiten von steigender Internet-Kriminalität möchte man als Eltern natürlich wissen, was die Kinder treiben. Wo befinden sie sich? Chatten sie mit Fremden? Ist mein Kind Opfer von Sexting?» So lautet eine Werbeanzeige, die kürzlich im Zuger Amtsblatt aufgeschaltet war. Darunter eine Gratis-Telefonnummer. Hinter der Nummer steckt die Firma «Monnet Informatik» aus Hagendorn.

Der letzte Strohhalm der Eltern

Konkret vermietet diese eine extern hergestellte App, mit denen sich Eltern über die Handy-Aktivitäten ihrer Kinder auf dem Laufenden halten können. Will heissen: Man weiss, mit wem das Kind chattet und mailt, und weiss auch, wo sie sind. Die App reagiert zudem auf bestimmte verwendete Begriffe mit einem Alarm. Den Namen der App will uns der Geschäftsführer Marc Monnet am Telefon aus Datenschutzgründen nicht nennen.

«Eine solche App kostet 8’000 Franken. Das ist auch der Grund, warum sie von allen nur monatsweise gemietet wird.»

Marc Monnet, Geschäftsführer von Monnet Informatik GmbH

Er bezeichnet eine solche Massnahme als «den letzten Strohhalm, den die Eltern haben», in einer Zeit, in der Kinder hinter verschlossener Zimmertüre machen würden, was ihnen passe. Den Begriff der Überwachung verwendet er ungern. Dennoch ergänzt er: «Es gibt schon Eltern, die den Kindern nicht mitteilen, dass sie die App bei diesen auf dem Handy installiert haben.»

Günstig ist es jedoch nicht, den eigenen Schützling zu beschatten. «Eine solche App kostet 8’000 Franken. Das ist auch der Grund, warum sie von allen nur monatsweise gemietet wird», so Monnet. Und das koste jeweils etwa 30 Franken. Trotz stolzem Preis sei die Nachfrage gross, erklärt er. «Monatlich sind es 40 bis 50 Leute, welche die App bei uns mieten.»

Da wäre es doch ein Leichtes, die App dem werten Ehegespons unterzujubeln, um herauszufinden, ob seine «Spätschicht» tatsächlich am Schreibtisch stattfindet oder doch eher dem Schäferstündchen dient. Und ob sich hinter dem «Fussballtraining» nicht doch eine geheime Pilates-Lektion für Männer verbirgt.

Mama Bear, Net Nanny und My Mobile Watchdog

«Wir verlangen, dass alle Kunden unsere Datenschutzbestimmungen unterschreiben. Es gilt die Regel, dass die App nur bei Kindern bis 16 Jahren benutzt werden darf. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren müssen ihr Einverständnis abgeben», sagt Monnet. Erwachsene dürfen indes nicht mehr getrackt werden. Schlussendlich liege es aber an jedem Einzelnen, was er mit der erworbenen App anstellen wolle.

Schaut man sich in der virtuellen Welt der Überwachungs-App um, entdeckt man Erstaunliches. «Mama Bear» heissen sie, «Net Nanny», «My Mobile Watchdog» oder «Phoggi». Neben der Überwachung der ein- und ausgehenden SMS können damit Telefongespräche aufgezeichnet und alle gespeicherten Kontakte eingesehen werden. Ausserdem kann die Browser-Chronik begutachtet und das Handy geortet werden. Zugriff auf Fotos und Videos hat man ebenfalls.

Ganz ähnlich funktioniert das Monitoring Tool «mSpy». Juan S., einer der angeblichen User, schreibt zur Überwachung seiner Teenie-Töchter: «Jetzt kann ich jederzeit nachschauen, wo sie sich gerade aufhalten, und was sie mit ihren Freunden so texten. Das schafft Vertrauen! Danke, mSpy!» Mit dem App «Canary – Teen Safety» erhalten Eltern Bescheid, wenn der Sprössling zu schnell fährt oder das Handy während des Fahrens verwendet.

«Für uns ist das ein Service wie jeder andere.»

Marc Monnet, Geschäftsführer von Monnet Informatik GmbH

Zu den moralischen Bedenken, welche derartige Erziehungsmethoden mit sich bringen, erklärt Monnet: «Für uns ist das ein Service wie jeder andere. Doch solche Apps können sicherlich als Unterstützung dienen.» Abgesehen davon könnten Eltern gewisse Funktionen davon auch ausschalten. So, dass die Eltern beispielsweise keinen Einblick in WhatsApp-Nachrichten oder E-Mails hätten. «Man könnte unsere App beispielsweise so einsetzen, dass sie bloss einen Alarm sendet, wenn das Kind mit einem erwachsenen Mann chattet und sich dieser verabreden möchte. Oder aber, wenn das Kind Opfer von Sexting ist.»

Vertrauensfördernd oder -verletzend?

Eine Nachfrage bei der Zuger Fachstelle Punkto Jugend und Kind ergibt, dass es zwar bereits Anfragen zu diesem Thema gab, dass aber dennoch keine Zunahme einer Überwachungsproblematik erkennbar sei. Markus Noser, der Bereichsleiter für Jugend- und Familienberatung erklärt: «Es geht dabei immer um eine Autonomiefrage und darum, in welcher Lebensphase solche zweckführenden Massnahmen notwendig sind. Sind sie eher vertrauensfördernd oder -verletzend? Sie sehen, worauf ich hinaus will?»

Durchaus. Insbesondere, wenn Überwachungs-Apps ohne das Wissen des Kindes auf dessen Handy installiert werden, sei es fragwürdig, ob das dem Vertrauen zwischen den Familienmitgliedern zuträglich sei. Noser ist deshalb skeptisch gegenüber solchen Apps. – Auch wenn er grundsätzlich nichts zu deren Legitimität sagen will. «Es kann ja sein, dass zwei Ehepartner beispielsweise wollen, dass der andere Partner immer weiss, wo man gerade ist. Oder dass ein jugendliches Mädchen Angst hat, auf dem Nachhauseweg belästigt zu werden, und den Eltern deshalb eine GPS-Überwachung erlaubt.»

«Erst wenn Kommunikation möglich ist, gibt es Kooperation und erst daraus kann sich Vertrauen bilden.»

Markus Noser, Zuger Fachstelle Punkto Jugend und Kind

Noser plädiert jedoch dafür, dass es besser sei, wenn Familienmitglieder miteinander kommunizieren würden, und verweist auf das Motto der Fachstelle: «Erst wenn Kommunikation möglich ist, gibt es Kooperation und erst daraus kann sich Vertrauen bilden.»

Und wie sieht es rechtlich aus? Eine Anfrage bei der Kinderanwaltschaft Schweiz ergibt: «Hier treffen mindestens zwei Rechte aufeinander. Das Recht eines Kindes auf Privatsphäre. Aus dieser Perspektive ist die Überwachung mit Apps nicht gut. Es gibt aber auch das Recht auf Schutz des Kindeswohles, welches hier mitspielt», erklärt die Geschäftsleiterin Irène Inderbitzin. Deshalb sei die Frage auch nicht ganz einfach zu beantworten.

«Wenn die Eltern Einblick haben wollen, muss das Kind sein Einverständnis abgeben.»

Irène Inderbitzin, Geschäftsleiterin der Kinderanwaltschaft Schweiz

«Dennoch ist es so, dass Eltern beispielsweise keinen Brief, der an das Kind adressiert ist, aufmachen dürfen. Dasselbe gilt für Social Media. Wenn die Eltern Einblick haben wollen, muss das Kind sein Einverständnis abgeben.» Es empfehle sich laut Inderbitzin stark, dass Eltern die Kinder auf die Gefahren von Social Media aufmerksam machen. «Eine Sensibilisierung der Kinder ist wichtig. Doch diese zu überwachen, ohne dass es das weiss, geht rechtlich nicht.» Auch Inderbitzin ist klar der Ansicht, dass solche Themen im Dialog mit den Eltern besprochen werden sollten.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Werner Raymond Duss
    Werner Raymond Duss, 11.10.2015, 10:00 Uhr

    Ich frage mich was das für eine IT Firma ist, die mit einem Stundenansatz von CHF 60 für Vorort Einsätze oder CHF 50 für Remotesupport arbeitet. Jeder Coiffeur ist teurer. Ich kenne die Stundenansätze von seriösen IT Firmen. Die sind um ein mehrfaches höher.

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