Luzerner in juristisches Hickhack verstrickt

Opfer von Pyro-Wurf von Versicherung im Stich gelassen

Beim Fussballspiel des FC Luzern gegen den FC St. Gallen vom 21. Februar landeten Rauch- und Knallpetarden auf dem Spielfeld.

(Bild: freshfocus/Martin Meienberger)

Das Opfer des Luzerner Pyro-Wurfs im Februar 2016 leidet noch heute unter den Folgen. Doch Unterstützung erlebt er keine. Seine Unfallversicherung will die Folgeschäden nicht zahlen. Jetzt drohen die nächsten Verhandlungen vor Gericht.

«Lange mag ich diesen Weg nicht mehr gehen. Ich möchte, dass es endlich ein Ende hat», sagt das Opfer zwei Jahre nach dem Pyrowurf zur «Luzerner Zeitung». Es gehe es ihm nicht ums Geld, sondern ums Prinzip: «Es kann ja nicht sein, dass ein Anderer einen Fehler macht und ich dann darunter zu leiden habe.»

Der «Fehler»: S.T. aus Herisau wirft am 21. Februar 2016 beim Spiel FC St. Gallen gegen den FC Luzern einen Pyro.

Schwere Schäden

Ungefähr 20 Meter entfernt sitzt das 50-jährige Opfer aus dem Kanton Luzern. Der Mann trägt schwere Gehörschäden davon. Auf dem linken Ohr ist er praktisch taub, zudem hat er mit einem Tinnitus zu kämpfen.

Im August 2017 verurteilt das Bundesstrafgericht Pyrowerfer S.T. aus Herisau zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten. 8 Monate davon hat er abzusitzen. Dem Opfer müsse er eine Genugtuung von 12’000 Franken zahlen. Doch S.T. zieht den Fall weiter ans Bundesgericht.

Aber nicht nur der Pyrowerfer, auch die Unfallversicherung lässt das Opfer nicht zur Ruhe kommen. Denn die Folgekosten des Pyrowurfs – Kosten für die Behandlung oder für Hörgeräte – will die Versicherung Swica nicht übernehmen (zentralplus berichtete). Sämi Meier, Anwalt des Opfers, bestätigt die Informationen. Das Opfer selber sagt: «Ich kann es einfach nicht verstehen. Was kann ich dafür, wenn ich an ein Fussballspiel gehe und dann so etwas passiert?» Die Swica selbst will keine konkrete Stellung nehmen und verweist auf das laufende Verfahren.

20’000 Franken und es wird immer mehr

Der Ball liegt nun bei der Rechtsabteilung der Swica, bestätigt Sämi Meier auf Anfrage von zentralplus. «Wir haben Einsprache gegen den Entscheid erhoben und falls wir einen negativen Bescheid erhalten sollten, gehen wir vor Kantonsgericht.» Für ihn ist klar: Sein Mandant muss für sein Recht kämpfen.

Für das Opfer jedoch stellt die langwierige juristische Geschichte eine massive Belastung dar. Während die Versicherung mit ihrem Rechtsdienst einen solchen Fall lange weiterziehen kann, wird es für das Opfer auch finanziell zum Problem. «Mein Mandant hat bereits über 20’000 Franken investiert. Jeder auch noch so kleine Beitrag käme ihm gelegen», so Meier.

Und den könnte die Opferhilfe beitragen, betont der Rechtsanwalt. «Die Opferhilfe kann Soforthilfe für Anwalts- und Gerichtskosten sprechen. Das ist gesetzlich ausdrücklich vorgesehen.» Doch bei der Opferhilfe sind noch einige Entscheide, die den Fall betreffen, offen.

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