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Für neun fehlbare Fussballfans hat die Luzerner Polizei vergangene Saison ein Rayonverbot ausgesprochen. Dafür gingen die Kosten der Polizeieinsätze zurück.
Die Luzerner Polizei hat in der vergangenen Fussballsaison neun Rayonverbote ausgesprochen, wie sie am Donnerstag bekannt gab. Zum Vergleich: Während der Saison 2017/18 wurden sieben Rayonverbote, in der Saison 2016/17 deren fünf ausgesprochen.
Ein Rayonverbot hat zur Folge, dass sich die oder der Fehlbare vor, während und nach einem Fussballspiel nicht in einem bestimmten Perimeter rund um das Stadion und in gewissen Kantonen auch nicht im Bahnhof aufhalten darf. Neben einem Rayonverbot kann jeweils auch ein Stadionverbot ausgesprochen werden. Stadionverbote werden von den jeweiligen Fussballclubs ausgesprochen.
Während der Saison 2018/19 waren zudem zwei Meldeauflagen wirksam. Diese waren zwölf beziehungsweise 18 Monate gültig und liefen per Ende der vergangenen Saison aus. Eine Meldeauflage bedeutet, dass sich die betroffene Person anlässlich eines Fussballspiels zu einer bestimmten Zeit bei der zuständigen Behörde melden muss. Eine Meldeauflage wird von der für den Wohnort der betroffenen Person zuständigen Behörde verfügt.
Weniger FCL-Einsatzstunden
Die Luzerner Polizei hat im Kalenderjahr 2018 total 9096 Einsatzstunden im Rahmen der Meisterschaftsspiele des FC Luzern geleistet. Damit ist im Vergleich zu den Vorjahren die Einsatzzeit weiter gesunken (2017: 9478 Stunden, 2016: 10 767 Stunden). Auch die Kosten für die Polizeieinsätze sanken auf 1,09 Millionen Franken (2017: 1,14 Millionen, 2016: 1,29 Millionen).
Noch nicht abgeschlossen sind die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft Luzern betreffend das Meisterschaftsspiel zwischen dem FC Luzern und dem Grasshopper Club Zürich vom 12. Mai, welches aufgrund von Fanausschreitungen abgebrochen werden musste (zentralplus berichtete).