Was passieren müsste, damit der FCL aus dem Stadion flöge
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Bernhard Alpstaeg drohte unlängst mit der Kündigung des Stadion-Mietvertrags. Rechtsanwältin Christina Zimmerli erklärt, wie realistisch ein Rauswurf des FCL aus Alpstaegs Swissporarena wäre.
Im Kampf um die Macht im FC Luzern sind sich Bernhard Alpstaeg und sein ständiger Begleiter Sacha Wigdorovits für nichts zu schade. Jüngstes Beispiel: An der Pressekonferenz vom letzten Dienstag holte das Duo zum Rundumschlag aus. Alpstaegs Anwälte hatten die FCL-Verwaltungsräte mit nicht weniger als fünf Klagen eingedeckt (zentralplus berichtete). Deren Erfolgschancen dürften gemäss Franca Contratto, Professorin für Wirtschaftsrecht an der Universität Luzern, minim sein (zentralplus berichtete).
Doch Alpstaeg und Wigdorovits schrecken auch nicht davor zurück, dem FCL selbst substanziellen Schaden zuzufügen. Oder zumindest damit zu drohen. Seit Anfang Februar bangt der Super-Ligist um das Gastrecht in der Swissporarena (zentralplus berichtete).
”«Die Stadt Luzern wird Bernhard Alpstaeg zum jetzigen Zeitpunkt nicht auffordern, diese Unterschrift nachzureichen.»
Beat Züsli, Luzerner Stadtpräsident
Bis heute fehlt im entsprechenden Dokument Bernhard Alpstaegs Unterschrift. Zuletzt drohte der FCL-Aktionär gar mit der Kündigung des Mietvertrags (zentralplus berichtete). Selbst die äusserst zurückhaltend agierende Stadt Luzern, die Alpstaeg das Stadion-Grundstück im Baurecht abgegeben hatte, sah sich genötigt, öffentlichkeitswirksam in den Konflikt einzugreifen (zentralplus berichtete). Derweil fragten sich die Fans, ob ihr FCL bald wieder im Stadion Gersag, der Heimstätte des FC Emmenbrücke, spielen muss (zentralplus berichtete).
Stadtpräsident Züsli sieht vorderhand keinen Handlungsbedarf
Um die Lizenz für die nächste Super-League-Saison zu erhalten, braucht der FCL ein den Anforderungen der Swiss Football League (SFL) entsprechendes Stadion. Das Lizenzgesuch wurde mittlerweile ohne Unterschrift Alpstaegs eingereicht. Stattdessen legte der FCL den bis 2029 gültigen Mietvertrag bei (zentralplus berichtete). Am 1. Mai wird die SFL bekanntgeben, ob der FCL die Super-League-Lizenz erstinstanzlich erhält.
”«Mit einem raschen ‹Rauswurf› ist nicht zu rechnen.»
Christina Zimmerli, Fachanwältin für Bau- und Immobilienrecht
Weil unklar ist, ob die Unterschrift Alpstaegs für die Lizenz zusätzlich zum Mietvertrag nötig wäre, sieht Stadtpräsident Beat Züsli vorderhand keinen Handlungsbedarf. «Die Stadt Luzern wird Bernhard Alpstaeg zum jetzigen Zeitpunkt nicht auffordern, diese Unterschrift nachzureichen», sagt Züsli gegenüber zentralplus. Gleichzeitig betont er: «Die Stadt Luzern wird dann aktiv, wenn Bernhard Alpstaeg durch die Nichteinhaltung von Verträgen einen Super-League-Spielbetrieb verunmöglicht.» Und fügt an: «Im nicht erhofften, schlimmstmöglichen Fall träte die Heimfallregelung gemäss Baurechtsvertrag in Kraft.»
Tatsächlich scheint dieser Fall unwahrscheinlicher als auch schon. An der Pressekonferenz im Hotel Schweizerhof hat Alpstaeg via seinen Mediensprecher Sacha Wigdorovits versprechen lassen, von einer Kündigung des Mietvertrags abzusehen. Doch öffentlich getätigte Äusserungen, so macht es den Anschein, sind für Alpstaeg und Wigdorovits nur bedingt bindend (zentralplus berichtete).
Wie wahrscheinlich wäre ein Rauswurf?
Darum will zentralplus von Christina Zimmerli wissen, wie es um die juristischen Chancen Alpstaegs steht, den FCL aus dem Stadion zu werfen. Die Fachanwältin für Bau- und Immobilienrecht äussert sich zu einer möglichen Mietvertragskündigung wie folgt: «Sollte der FCL tatsächlich einen befristeten Mietvertrag bis 2029 abgeschlossen haben, wäre eine vorzeitige Kündigung nur möglich, wenn ein ausserordentlicher Kündigungsgrund vorliegen würde.» Als ausserordentlicher Kündigungsgrund gelten beispielsweise Zahlungsrückstand oder eine Verletzung der Sorgfaltspflicht durch den Mieter.
«Sollte hingegen eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit bestehen, könnte die Kündigung vonseiten des FCL wegen Missbrauchs angefochten und eine Erstreckung des Mietverhältnisses beantragt werden. In beiden Fällen ist folglich nicht mit einem raschen ‹Rauswurf› zu rechnen», so Zimmerli weiter.
Superprovisorische Massnahme bei Dringlichkeit
Ein weiteres Rechtsmittel, das in besonders dringlichen Fällen zum Zuge komme, sei die superprovisorische Massnahme, erklärt Christina Zimmerli. «Solche superprovisorischen Massnahmen sind unter anderem möglich, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass die Verletzung eines zustehenden Anspruchs zu befürchten ist, aus der Verletzung ein nicht leicht wieder gutzumachender Nachteil droht, eine besondere zeitliche Dringlichkeit besteht und die Massnahme verhältnismässig ist.»
”«Es ist wahrscheinlich, dass die Voraussetzungen für einen vorzeitigen Heimfall gegeben sind, sollte Herr Alpstaeg den Mietvertrag mit dem FCL künden.»
Christina Zimmerli, Fachanwältin für Bau- und Immobilienrecht
In diesem Fall könne das zuständige Gericht eine Kündigung des Mietvertrags verbieten. Ohne genaue Kenntnisse der Verträge sei aber nicht beurteilbar, ob die Bedingungen für eine superprovisorische Massnahme im Falle einer drohenden Mietvertragskündigung durch Alpstaeg erfüllt wären.
Heimfall als Worst-Case-Szenario
Apropos drohen: Immer wieder spricht Stadtpräsident Züsli vom Heimfall der Swissporarena, zu dem es im Worst Case kommen könnte. Die Kurzversion: Das Stadion ginge ins Eigentum der Grundeigentümerin, also der Stadt Luzern, über. Bernhard Alpstaeg hingegen müsste sich mit einer monetären Entschädigung zufriedengeben. Fachanwältin Zimmerli ergänzt: «Der Grundeigentümer kann einen Heimfall herbeiführen, wenn der Berechtigte in grober Weise sein dingliches Recht überschreitet oder vertragliche Verpflichtungen verletzt.»
Das Heimfallrecht könne nur ausgeübt werden, wenn für das heimfallende Bauwerk, also die Swissporarena, eine angemessene Entschädigung geleistet werde. Bei der Bemessung der Entschädigung könne das schuldhafte Verhalten des Bauberechtigten, also Bernhard Alpstaeg, als Herabsetzungsgrund berücksichtigt werden, so Zimmerli.
Klar ist: Die Stadt Luzern müsste bei einem Heimfall der Swissporarena viel Geld in die Hand nehmen. Die Kosten für den Bau des Stadions betrugen damals 80 Millionen Franken. Das wären immerhin zehn Prozent des städtischen Jahresbudgets 2023 (zentralplus berichtete). Wohl auch deshalb spricht Züsli vom Worst-Case-Szenario.
Die Prognose der Fachanwältin
Dass Fachanwältin Zimmerli sich ohne Kenntnis des Baurechtsvertrags nicht auf eine abschliessende Beurteilung des konkreten Falls einlassen möchte, versteht sich von selbst. Trotzdem wagt sie eine Prognose: «Es ist wahrscheinlich, dass die Voraussetzungen für einen vorzeitigen Heimfall gegeben sind, sollte Herr Alpstaeg den Mietvertrag mit dem FCL künden.»
- Schriftlicher Austausch mit Rechtsanwältin Christina Zimmerli
- Schriftlicher Austausch mit dem Luzerner Stadtpräsidenten Beat Züsli
- Website der Swiss Football League (SFL)
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