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Die Staatsanwaltschaft Luzern hat ihr Urteil gefällt: Stefan Wolf soll sich des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen schuldig gemacht haben. Er hätte verhindern sollen, dass die Fans Fahnen ins Stadion nehmen.
Nachdem es Mitte Oktober rund um den FCL-Auswärtsmatch gegen YB zu Gewalt durch Fans aus Luzern kam, sprach die Luzerner Polizei, basierend auf dem sogenannten Kaskadenmodell, eine Kollektivstrafe aus. Sie liess fürs darauffolgende FCL-Heimspiel gegen Yverdon-Sport die Kurve sperren (zentralplus berichtete).
Regierungsrätin Ylfete Fanajs Sicherheitsdepartement erlaubte aber, dass sich Fans mit Saisonkarte oder Matchbillett in anderen Sektoren der Swissporarena einfinden.
Von diesem Angebot machten die Fans Gebrauch. Kurzerhand verschob sich die Kurve auf die gegenüberliegende Seite des Stadions, in den Sektor D, und feuerte die Mannschaft von dort aus an. Vor dem Anpfiff schwenkten die Fans dutzende Fahnen.
Das stiess der Luzerner Polizei sauer auf. Denn «koordinierte Fanaktionen» verbot sie im Vorfeld des FCL-Matchs ausdrücklich. Und als eine solche «koordinierte Fanaktionen» interpretierte sie das blau-weisse Fahnenmeer im Sektor D. Darum zeigte sie den damaligen FCL-Präsidenten Stefan Wolf an (zentralplus berichtete).
So begründet Staatsanwaltschaft die Verurteilung Stefan Wolfs
Die Staatsanwaltschaft Luzern kommt nun zum Schluss, dass Stefan Wolf verpflichtet gewesen wäre, dafür zu sorgen, dass bei der Eingangskontrolle Stichprobenkontrollen durchgeführt werden. Dabei hätte man den Besuchern die Gegenstände, welche offensichtlich zu «koordinierten Fanaktionen» dienten, abnehmen müssen.
«Indem man die FCL-Fans mit den sichtbar mitgetragenen Fanutensilien passieren liess, ermöglichte man ihnen eine koordinierte Fanaktion, obwohl dies hätte verhindert werden können», argumentiert die Staatsanwaltschaft weiter.
Darum hat sie den ehemaligen FCL-Präsidenten wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen verurteilt. Er hat eine Busse von 2000 Franken und amtliche Gebühren von 620 Franken zu bezahlen.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Der FCL und sein Ex-Präsident verzichteten demnach auf einen Rechtsstreit.
- Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft Luzern