Luzerner Polizei zeigt den FCL und dessen Präsidenten an
Die Bewährungsfrist gegen den FC Luzern läuft ohne weitere Massnahmen ab. Jedoch zieht die Schliessung der FCL-Fankurve vom 26. Oktober ein juristisches Nachspiel mit sich.
Mehrere Unterstützer des FC Luzern griffen nach dem Spiel ihres Lieblingsvereins gegen YB am 19. Oktober in Bern Sicherheitskräfte am Bahnhof Wankdorf an. Die Strafe: Die Fankurve in der Swissporarena wurde für das darauffolgende Heimspiel des FCL gegen Yverdon Sport geschlossen (zentralplus berichtete). Das nationale Kaskadenmodell sieht eine solche Strafe vor.
Der Verein erhielt auch eine Bewährungsfrist von fünf Spielen. Diese ist nun abgelaufen.
«Die Fans des FC Luzern haben sich in dieser Zeit grundsätzlich korrekt verhalten», schreibt die Luzerner Polizei in einer am Dienstag veröffentlichten Medienmitteilung. Ihr seien keine Vorfälle bekannt, welche gemäss dem Kaskadenmodell eine weitere Massnahmenstufe ausgelöst hätten.
Sprich: Seit den Vorfällen in Bern haben sich die Anhänger des FC Luzern nichts mehr zu schulden kommen lassen. Die Massnahmen werden aufgehoben.
Koordinierte Fanaktionen eigentlich nicht erlaubt
Doch damit ist die Affäre noch nicht vorbei. Für das Spiel gegen Yverdon galt die Auflage, dass die Fankurve in der Swissporarena gesperrt wird. Der Verein hielt sich insofern daran, dass die Kurve nicht zugänglich war. Doch die Fans fanden den Weg ins Stadion trotzdem. Denn die Behörden hatten den physischen Verkauf von Eintrittskarten am Spieltag erlaubt. Auch Jahreskartenbesitzer und Personen, die bereits ein Billett erworben hatten, durften ins Stadion.
Das führte dazu, dass auch die «Kurve» im Stadion vertreten war. Die Fans richteten kurzerhand auf Sitzplätzen gegenüber der Stehrampe einen Fansektor ein. «DKurve blibt gschlosse … Gschlosse im D!» – einen solchen Banner zeigten sie im Stadion (zentralplus berichtete), wie «20 Minuten» berichtete.
Das Problem: Eine Massnahme aus dem Kaskadenmodell sah vor, dass «koordinierte Fanaktionen» im Spiel gegen Yverdon verboten seien. Entsprechend hat das nun ein juristisches Nachspiel.
Die Polizei will laut eigenen Angaben überprüfen lassen, ob die verfügten Massnahmen in diesem Spiel eingehalten wurden oder nicht. Deswegen zeige sie den FC Luzern beziehungsweise deren Präsidenten Stefan Wolf an. «Konkret sollen die Strafuntersuchungsbehörden beurteilen, ob gegen das Verbot von koordinierten Fanaktionen verstossen wurde, indem die Fankurve aus den geschlossenen Sektoren B2 und B3 in einen anderen Stadionsektor verlegt worden war.»
FCL: «Massnahmen in Abstimmung mit den Behörden getroffen»
Der FCL schreibt auf Anfrage, Präsident Stefan Wolf – der bekanntlich Ende Jahr von seinem Amt zurücktritt – werde in den kommenden Tagen zu einer Einvernahme bei der Luzerner Polizei erscheinen. Zudem: «Sämtliche Massnahmen im Zusammenhang mit dem Spiel vom 26. Oktober wurden von unserer Seite in Abstimmung mit den zuständigen Behörden getroffen.»
Matthias Stadler ist Redaktionsleiter von zentralplus und seit über zehn Jahren Journalist. Die meiste Zeit davon in Luzern und in der Zentralschweiz, während zwei Jahren auch als Ozeanien-Korrespondent.