Schliessung der Fankurve hat ein Nachspiel

zentralplus plus Luzerner Polizei zeigt den FCL und dessen Präsidenten an

Die FCL-Fankurve, wie sie leibt und lebt. Am 26. Oktober im Spiel gegen Yverdon war sie hingegen geschlossen. (Bild: Freshfocus/Martin Meienberger)

Die Bewährungsfrist gegen den FC Luzern läuft ohne weitere Massnahmen ab. Jedoch zieht die Schliessung der FCL-Fankurve vom 26. Oktober ein juristisches Nachspiel mit sich.

Mehrere Unterstützer des FC Luzern griffen nach dem Spiel ihres Lieblingsvereins gegen YB am 19. Oktober in Bern Sicherheitskräfte am Bahnhof Wankdorf an. Die Strafe: Die Fankurve in der Swissporarena wurde für das darauffolgende Heimspiel des FCL gegen Yverdon Sport geschlossen (zentralplus berichtete). Das nationale Kaskadenmodell sieht eine solche Strafe vor.

Der Verein erhielt auch eine Bewährungsfrist von fünf Spielen. Diese ist nun abgelaufen.

Weiterlesen, sonst verpasst du:

  • was während der Bewährungsfrist lief
  • ob sich die Fans korrekt verhielten
  • weshalb die Luzerner Polizei den FCL und dessen Präsidenten anzeigt
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