Urteile gegen Randalierer bekannt

Acht Fussball-Hooligans bleiben unerkannt

Diese acht Männer werden von der Polizei weiterhin mittels Öffentlichkeitsfahndung gesucht. (Bild: zvg, Montage les)

Die Massenschlägerei nach dem Fussballspiel FC Luzern gegen FC Zürich im letzten Mai hielt die ganze Stadt Luzern in Atem. In der folgenden Öffentlichkeitsfahndung konnten 26 von 34 Tätern identifiziert werden. Nun ist klar, womit diese Personen zu rechnen haben – und die acht Unbekannten.

Vermummte Fussballchaoten, die sich zu Dutzenden gegenseitig verprügelten, Polizei, die Gummigeschosse abfeuerte: Nach dem Spiel FCL gegen FCZ vom Pfingstmontag 2015 eskalierte in der Neustadt die Situation (zentral+ berichtete). Besonders problematisch: Die Schlägerei fand mitten in Wohnquartieren im Bereich Volta-/Eschen-/Moosmattstrasse statt.

Die Reaktionen damals waren heftig. FCL-Präsident Ruedi Stäger sagte etwa gegenüber zentral+: «Wir verurteilen diese Randale aufs Schärfste. Das hat nichts mit Fussball zu tun und schadet uns enorm.» Und Stadtpräsident Stefan Roth: «Es ist einfach nicht akzeptabel, dass Quartierbewohner gefährdet werden. Spielende Kinder im Moosmattquartier waren ob der Ausschreitungen verängstigt und sind nach Hause geflohen. So geht’s einfach nicht mehr weiter.»

Der Fankrawall zwischen den FCL- und den FCZ-Fans vom Pfingstmontag 2015 sorgte für grosse Empörung.

Der Fankrawall zwischen den FCL- und den FCZ-Fans vom Pfingstmontag 2015 sorgte für grosse Empörung.

Aufklärungsrate von 76 Prozent

Diesen Mittwochmorgen ist nun das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen bekannt geworden. 34 unbekannte Beteiligte wurden mittels Öffentlichkeitsfahndung gesucht. Wie die Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung schreibt, konnten 26 identifiziert werden. Acht Beteiligte bleiben unbekannt und werden weiter per Öffentlichkeitsfahndung gesucht (siehe Titelbild). Simon Kopp, Sprecher der Staatsanwaltschaft Luzern, äussert sich auf Anfrage: «Zufrieden sind wir dann, wenn wir auch noch die acht offenen Personen identifiziert haben.» Er gibt allerdings zu, dass die Chance einer Identifikation der offenen Fälle von Tag zu Tag kleiner werde. «Trotzdem bemühen wir uns weiter, die Randalierer zu finden und zur Rechenschaft zu ziehen.»

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870’000 Franken Polizeikosten für den FCL

Seit diesem Jahr läuft eine neue Vereinbarung zwischen dem Kanton und dem FC Luzern über den Kostenersatz für Polizeieinsätze im Umfeld von Fussballspielen. Der Fussballklub beteiligt sich pauschal mit 870’000 Franken an den Polizeikosten. Im Jahr 2015 beteiligte er sich jährlich mit 570’000 Franken. Allerdings beinhaltet die Vereinbarung Optionen, die den FCL für friedliches Benehmen seiner Fans belohnen (zentral+ berichtete).

Weiter gab die Staatsanwaltschaft bekannt, dass bisher zehn Fussballrandalierer von der Staatsanwaltschaft Luzern verurteilt wurden. Die Straftaten sind Landfriedensbruch, Vermummung und/oder Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Die Täter wurden mit Geldstrafen zwischen 3900 und 15’600 Franken bestraft. Zudem müssen die Verurteilten Bussen bis zu 4000 Franken und die Untersuchungskosten bezahlen. Die Urteile sind rechtskräftig. Unter den Verurteilten sind auch Wiederholungstäter dabei, wie Simon Kopp bestätigt.

Stadionverbot für drei Jahre

Die Luzerner Polizei hat Rayonverbote gegen die Betroffenen ausgesprochen. Zudem hat der FC Luzern auf Empfehlung der Polizei allen Verurteilten ein schweizweites Stadionverbot für drei Jahre ausgesprochen. Die Fälle von zwölf weiteren, identifizierten Randalierern wurden an Staatsanwaltschaften oder Jugendanwaltschaften von anderen Kantonen abgetreten. In weiteren vier Fällen kam es zu Einsprachen. Diese Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.

«Bei Zwischenfällen in der Stadt – wie nach dem Spiel gegen den FCZ – ist unser Einfluss auf die Geschehnisse gering.»

Max Fischer, FCL-Mediensprecher

FCL-Mediensprecher Max Fischer sagt bezüglich der Stadionverbote: «Diese sind immer gesamtschweizerisch. Und wir haben immer betont, dass wir alles daran setzen, dass Randalierer zur Rechenschaft gezogen werden, die gegen das Gesetz verstossen.» Fischer meint, die Bestrafungen seien nicht mehr als recht. «Da wir uns ab diesem Jahr neu mit 870 000 Franken an den Kosten für Polizeieinsätze beteiligen müssen (siehe Box), sind wir der Meinung, dass auch verurteilte Randalierer mit saftigen Geldstrafen und Bussen bestraft werden sollen.»

Er sagt aber auch: «Bei Zwischenfällen in der Stadt – wie nach dem Spiel gegen den FCZ – ist unser Einfluss auf die Geschehnisse gering.» Für den öffentlichen Raum sei die Polizei zuständig. Hier wirke der FCL nur präventiv. «Wir setzen auf einen konsequenten Dialog mit der Fanarbeit und den Fans selber.» Fischer betont: «Die Zusammenarbeit mit allen involvierten Stellen – Fanarbeit, Polizei, Behörden VBL – ist beispielhaft.»

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Bilder der Ausschreitungen vom Mai 2015 sehen Sie in unserer Bildergalerie:

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