Spontanhalte von Fahrenden zulässig

In der Schweiz dürfen Fahrende auf öffentlichem Grund spontan anhalten. Das schreibt die Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende». Sie stützt sich dabei auf ein neues Rechtsgutachten des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte. Darin heisst es, unter gewissen Umständen sei die öffentliche Hand sogar verpflichtet, Fahrenden einen Halteplatz zur Verfügung zu stellen. Laut Stiftung könnten solche Halte-plätze etwa Parkplätze sein, aber auch Allmenden oder Flächen, auf denen Zirkusse Halt machen.

Quelle:swisstxt
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