Mehrere Handwerker in Luzern festgenommen

Spontane Dachreparaturen? Vorsicht vor Schwindlern!

Die Luzerner Strafuntersuchungsbehörden warnen vor «reisenden» Dachdeckern. (Symbolbild: Unsplash/Adrien Olichon)

Im Kanton Luzern wurden schon mehrere Hausbesitzer Opfer von Handwerkern, welche zu überrissenen Preisen Dachreparaturen ausführen. Die Handwerker melden sich spontan bei Hausbesitzern, um das Hausdach zu sanieren. Nach der Ausführung der Arbeit verlangen sie Wucherpreise und eine sofortige Bargeldbezahlung.

Die Luzerner Strafuntersuchungsbehörden warnen vor «reisenden» Dachdeckern, welche an der Haustür spontane Dachreparaturen anbieten. Die Hausbesitzer werden von den Handwerkern aktiv auf scheinbare Schäden am Hausdach angesprochen. Die Dachdecker bieten dann an, die Reparaturarbeiten sofort und unkompliziert auszuführen. Regelmässig werde ein Preis für die Ausführung vor Ort mündlich oder per Vertrag ausgehandelt, schreibt die Staatsanwaltschaft Luzern in einer Mitteilung. Bereits die Zuger Strafverfolgungsbehörden warten am Montag im Kanton Zug vor falschen Handwerkern (zentralplus berichtete).

«Nach der Fertigstellung werden die Preise dann mit irgendwelchen Argumenten um ein Vielfaches erhöht.» Die Hausbesitzer werden dann unter Druck gesetzt, den Betrag umgehend zu bezahlen.
 
Im Kanton Luzern wurden schon mehrere solche Vorfälle der Luzerner Polizei gemeldet. Im März wurden in Knutwil und in der Stadt Luzern entsprechende Handwerker festgenommen, nachdem sie von Hausbesitzern massiv überrissene Entschädigung für ihre Arbeiten verlangten. Die Untersuchungsbehörden warnen vor solchen «Haustürgeschäften»:

  • Bleib misstrauisch bei spontanen Angeboten von «Dachdeckern».
  • Melde dich umgehend bei der Polizei, wenn du von einem Handwerker unter Druck gesetzt wirst.
  • Unterschreibe einen Auftrag nur dann, wenn du alles verstanden hast.
  • Prüfe, ob die Firma im Handelsregister eingetragen ist.
  • Recherchier über die Firma und prüfe so die Seriosität.
  • Hole bei einem anderen Anbieter eine Vergleichsofferte ein.
  • Lass dir eine Rechnung ausstellen. Du bist nicht verpflichtet, den Betrag sofort in bar zu begleichen.
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