13 Eingriffe neu immer «ambulant vor stationär»

Spitalbehandlungen: Bundesrat gibt Luzerner Regierung seinen Segen

(Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Der Kanton Luzern hat Anfang 2017 eine Liste mit 13 Spitaleingriffen publiziert, die künftig grundsätzlich nur noch ambulant durchgeführt werden sollen. Gemäss der Antwort des Bundesrates in der heutigen nationalrätlichen Fragestunde ist das Vorgehen des Kantons Luzern rechtmässig.

Es gibt medizinische Leistungen, die sowohl ambulant wie auch stationär in derselben Qualität erbracht werden können. Der Kanton Luzern hat deshalb Anfang Jahr eine Liste mit 13 Behandlungen und Untersuchungen präsentiert, welche künftig grundsätzlich ambulant und nur noch ausnahmsweise stationär durchgeführt werden sollen. Dadurch würden laut einer Mitteilung des Kantons Luzern unnötige stationäre Spitalaufenthalte vermieden und Kosten reduziert – bei gleichzeitiger Wahrung der Behandlungsqualität.

In der heutigen Fragestunde im Nationalrat wurde das Vorgehen des Gesundheits- und Sozialdepartementes und von Regierungsrat Guido Graf vom Bundesrat als rechtmässig beurteilt. In seinen schriftlichen Antworten auf Fragen des Luzerner SVP-Nationalrats Franz Grüter führt er dazu unter anderem Folgendes aus:

  • Die Kantone dürfen wie der Krankenversicherer die Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit einer Behandlung überprüfen und die dazu erforderlichen Daten bei den Leistungserbringern einfordern.
  • Sie schulden ihren Kostenanteil von 55 Prozent an den stationären Behandlungen nur, wenn diese Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind.
  • Die Leistungserbringer haben sich in ihren Leistungen auf das Mass zu beschränken, welches im Interesse der Versicherten liegt und für den Behandlungszweck erforderlich ist.

Damit ist die Umsetzung der Massnahme weiterhin auf Kurs, schreibt die Luzerner Regierung weiter. Der Kanton wird ab 1. Juli 2017 die Leistungsvergütung unter Berücksichtigung dieser Liste vornehmen.

Eine Studie des Wirtschaftsprüfungsunternehmens PricewaterhouseCoopers (PwC) über diese 13 Eingriffe diente Regierungsrat Guido Graf als Argumentationsgrundlage.

Eine Studie des Wirtschaftsprüfungsunternehmens PricewaterhouseCoopers (PwC) über diese 13 Eingriffe diente Regierungsrat Guido Graf als Argumentationsgrundlage.

(Bild: Screenshot / PwC)

 

Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon