Kritik an Privatisierung des Luzerner Spitals

«Spital-Holding» soll Nidwaldner Kantonsspital übernehmen können

Das Luzerner Kantonsspital bezieht neue Räumlichkeiten an der Seidenhofstrasse in Luzern.

(Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Der Regierungsrat will das Luzerner Kantonsspital und die Luzerner Psychiatrie in zwei Aktiengesellschaften umwandeln. So will man das Nidwaldner Kantonsspital übernehmen können. Doch gegen die Pläne regt sich Widerstand. Befürchtet wird der Verlust der demokratischen Mitsprache.

Eine qualitativ gute Spitalversorgung – das wollen alle. Auch im Kanton Luzern. Doch dann ist bald mal Schluss mit der Einigkeit. Denn in welcher Form das Luzerner Kantonsspital (Luks) und die Luzerner Psychiatrie (Lups) am besten aufgestellt sind, darüber gehen die Meinungen auseinander.

Geht es nach dem Regierungsrat, werden die beiden Institutionen in selbstständige Aktiengesellschaften umgewandelt. Er hat eine entsprechende Änderung des Spitalgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Heute sind Luks und Lups als öffentlich-rechtliche Anstalten organisiert. Die Änderung soll gemäss Regierung mehr Flexibilität bringen. Besonders in einem Punkt.

Denn der Plan ist klar: Das Luzerner Kantonsspital soll die Aktienmehrheit am Nidwaldner Kantonsspital übernehmen – Letzteres würde also zur Tochter der Holding Luks. Oder wie es Hanspeter Vogler vom Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern (GSD) sagt: «Wir sind verlobt, nachher wären wir verheiratet.» Denn bereits heute arbeitet das Luks mit dem Kantonsspital Nidwalden zusammen. Und – um beim Bild zu bleiben – andere Ehepartner dürften gerne dazustossen. «Wir forcieren das nicht, aber wir sind offen, wenn andere Kantonsspitäler Interesse an einer Zusammenarbeit haben», sagt Vogler.

Unnötiges Korsett oder Verlust politischer Kontrolle?

Aktionär werden kann man beim Spital und der Psychiatrie trotz der geplanten Umwandlung aber nicht. Sowohl Luks als auch Lups sollen vollständig im Eigentum des Kantons Luzern bleiben, wie dies auf städtischer Ebene beispielsweise beim Energieversorger EWL der Fall ist. Ein Aktienverkauf ist im Gesetz nicht vorgesehen, heisst es in der Vernehmungsbotschaft. So sieht die Regierung die Mitsprache des Kantons als gewährleistet an.

«Zurzeit gibt das Spitalgesetz einen demokratisch legitimierten rechtlichen Rahmen vor. Dem will man sich entziehen.»

Urban Sager, SP-Kantonsrat und VPOD-Präsident

Gegen die «Privatisierung» sind die Gewerkschaften. Der VPOD und der Luzerner Gewerkschaftsbund befürchten «einen massiven Verlust an Einfluss- und Mitsprachemöglichkeiten der Luzerner Bevölkerung». Denn als Aktiengesellschaft könne sich der Kantonsrat neu nur noch alle vier Jahre im Rahmen der Beteiligungsstrategie zu den Entwicklungen bei Luks und Lups äussern. «Zurzeit gibt das Spitalgesetz einen demokratisch legitimierten rechtlichen Rahmen vor. Dem will man sich entziehen, womit auch der Kantonsrat seine Kontrollfunktion verliert», sagt VPOD-Präsident und SP-Kantonsrat Urban Sager.

Die beiden Institutionen seien zudem schon heute genug flexibel, sagt Sager weiter. «Wer von mangelnder Flexibilität spricht, stört sich eigentlich an der demokratischen Mitsprache.»

«Es ist weder die Absicht noch wird es der Fall sein, dass sich Kompetenzen verschieben oder die demokratische Mitsprache wegfällt.»

Hanspeter Vogler, Leiter Gesundheit beim Kanton Luzern

Der Regierungsrat widerspricht diesen Sorgen allerdings deutlich: «Die notwendige Mitsprache des Kantons bleibt gewahrt. Für den Kantonsrat ändert sich nichts», hält er in einer Mitteilung fest. Der Regierungsrat würde neu die Aktionärsrechte der Unternehmen ausüben und via Generalversammlung und über die Eignerstrategie Einfluss nehmen.

«Es ist weder die Absicht noch wird es der Fall sein, dass sich Kompetenzen verschieben oder die demokratische Mitsprache wegfällt», sagt Hanspeter Vogler, Leiter Gesundheit beim GSD. Es gehe lediglich darum, dass eine öffentlich-rechtliche Anstalt ein ungeeignetes Konstrukt sei für ein Unternehmen dieser Grösse.

«Mit einer Aktiengesellschaft wird der Fokus prinzipiell stärker auf die Rendite verschoben»

Urban Sager

Die Mitsprache ist das eine, das andere sind wirtschaftliche Überlegungen. Die Gewerkschaften sind überzeugt, dass in Zukunft das renditeorientierte Denken wichtiger wird als die Sicherstellung einer ausreichenden medizinischen Grundversorgung. «Mit einer Aktiengesellschaft wird der Fokus prinzipiell stärker auf die Rendite verschoben», sagt Urban Sager. Das würden Beispiele anderer Kantone zeigen, in denen die Spitäler zu Aktiengesellschaften umfunktioniert wurden.

Warum keine gemeinnützige AG?

Auch Hanspeter Vogler bemüht andere Kantone zum Vergleich – aber in die andere Richtung. «Nehmen wir Zug oder Glarus: Ich habe nie davon gehört, dass die plötzlich nur noch auf Rendite arbeiten.» Die Rechtsform ändere nicht zwangsläufig etwas am Geschäftstreiben. Allerdings schlägt der Regierungsrat vor, auf die Schaffung einer gemeinnützigen AG zu verzichten. Denn eine solche Zweckbestimmung könnte das Gewinnstreben des Spitals einschränken. «Das wäre nicht im Interesse von Spital oder Kanton. Aber um solche Aspekte zu diskutieren, machen wir die Vernehmlassung.»

Winterthur schickt Spital-AG bachab

Aufgrund der neuen Spitalfinanzierung, die 2012 eingeführt wurde, stehen Spitäler in einem stärkeren Wettbewerb untereinander. Das hat die Diskussionen um die richtige Organisation der Spitäler vielerorts neu entfacht. Zuletzt wurde die Debatte letzten Frühling in Winterthur ausführlich geführt. Regierung und Parlament wollten das Kantonsspital und die Psychiatrie in privatrechtliche Aktiengesellschaften umwandeln. Gewerkschaften und Linke ergriffen das Referendum – und siegten. Das Volk lehnte die Verselbständigung der beiden Institutionen ab. In Winterthur war allerdings – im Unterschied zu Luzern – angedacht, dass der Kanton seine Aktien nach fünf Jahren hätte verkaufen können.

Für Urban Sager stellt sich letztlich die Frage, wieso es eine neue Rechtsform braucht, wenn die Zusammenarbeit mit Nidwalden funktioniert. «Andere Kantone zeigen, dass das Gesundheitssystem damit nicht günstiger wird», sagt der SP-Kantonsrat. Der Handlungsbedarf sei nicht erwiesen, vielmehr veranschauliche Luzern, dass mit öffentlich-rechtlichen Strukturen auch eine überregionale Zusammenarbeit gut funktioniere.

Hanspeter Vogler entgegnet: «Es funktioniert heute gut, weil alle am selben Strick ziehen. Aber unter dem Dach einer Firma wäre die Situation sicherer und verbindlicher für die Zukunft.» Eben wie bei einer Heirat, brauche es solch langfristigen Verbindlichkeiten – beispielsweise, wenn man die Anstellungsbedingungen des Personals angleichen oder gemeinsame Investitionen tätigen wolle.

Abstimmung im Juni

Spital-AGs sind kein neues Thema. Im Gegenteil, viele andere Kantone haben diese Debatte bereits geführt und manche diesen Schritt getan (siehe Box). Die Fronten ähneln sich überall: Während die Linken um den Ausverkauf des Gesundheitswesens fürchten, wollen die Bürgerlichen den Spitälern den ihrer Meinung nach nötigen Handlungsspielraum zugestehen. Dahinter steckt die ideologische Grundsatzfrage: Ist ein Spital besser, wenn es politischen Leitplanken untersteht oder wenn es unternehmerische Freiheit geniesst?

Hanspeter Vogler (links) und Urban Sager (rechts) sind nicht gleicher Meinung.

Hanspeter Vogler (links) und Urban Sager (rechts) sind nicht gleicher Meinung.

(Bild: zvg)

Im Kanton Luzern kann bald auch die Bevölkerung über diese Frage mitreden. Am 10. Juni kommt die «Gesundheits-Initiative» der Luzerner Allianz für Lebensqualität zur Abstimmung. Sie verlangt unter anderem, dass die Spitalstandorte im Gesetz festgeschrieben werden, die Spitäler zur Ausbildung des Pflegepersonals verpflichtet werden und das Luks weiterhin eine öffentlich-rechtliche Anstalt bleibt.

Nach der Regierung lehnte im Januar auch der Kantonsrat die Initiative deutlich ab und verzichtete auf einen Gegenvorschlag. Im Parlament verliefen die Linien wie gehabt: Grüne und SP waren als einzige dafür (zentralplus berichtete). Die meisten Punkte der «Gesundheits-Initiative» seien bereits erfüllt, so die Begründung der Gegnerschaft, die von der GLP bis zur SVP reicht.

Ob die Bevölkerung das auch so sieht, wird sich im Frühsommer zeigen. Und das hat Gewicht. Denn erst wenn das Verdikt an der Urne klar ist, will der Regierungsrat die geplanten Änderungen am Spitalgesetz in Angriff nehmen – oder eben nicht. Sollte die Bevölkerung die Initiative im Juni annehmen, wären die Spital-AG-Pläne wohl gestorben.

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