Verfügung ist noch nicht rechtskräftig

Spiess-Hegglin-Tweet: Verfahren gegen Mörgeli eingestellt

Jolanda Spiess-Hegglin hatte Christoph Mörgeli wegen dessen Tweet angezeigt.

(Bild: zvg)

Alt Nationalrat Christoph Mörgeli hat sich mit einem Tweet über die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin nicht der üblen Nachrede schuldig gemacht. Die Staatsanwaltschaft von Zürich hat das Verfahren eingestellt.

Ein Tweet von Christoph Mörgeli, in dem er Jolanda Spiess-Hegglin als «Falschbeschuldigerin» bezeichnete, hat vorerst keine rechtlichen Konsequenzen. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren gegen den ehemaligen SVP-Nationalrat eingestellt, wie mehrere Onlineportale von «CH Media» berichten.

Die ehemalige Kantonsrätin von Zug hatte Mörgeli diesen Herbst angezeigt. Dies, obwohl dessen Beitrags auf dem Kurznachrichtendienst Twitter bereits im Januar 2015 verfasst worden war (zentralplus berichtete). Die Staatsanwaltschaft begründet ihre Einstellung nun damit, dass der Tweet «schon zu alt war, um ihn noch rechtlich zu würdigen», wie es im Artikel von «CH Media» heisst.

Spiess-Hegglin argumentierte das späte Einschreiten damit, dass sie den Tweet zuvor nicht gesehen habe. Die Staatsanwaltschaft sieht keinen Grund, ihrerseits ein Verfahren gegen die Zugerin zu eröffnen. Das stand im Raum, weil Spiess-Hegglin, falls sie vom Tweet schon früher Kenntnis gehabt hätte, möglicherweise der Vorwurf einer Irreführung der Rechtspflege oder falscher Anschuldigungen hätte gemacht werden können.

Die Verfügungen der Staatsanwaltschaft sind noch nicht rechtskräftig.

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