Zürcher SVP-Politiker geht gegen Zugerin vor

Spiess-Hegglin muss Beitrag auf sozialen Medien löschen

Claudio Schmid ist gerichtlich gegen Jolanda Spiess-Hegglin vorgegangen. (Bildmontage: zentralplus)

In einem Beitrag auf Facebook hat Jolanda Spiess-Hegglin von einem Zürcher Politiker behauptet, er sei vorbestraft. Weil das nicht stimmte, wurde die Zugerin nun gerichtlich belangt. 

Jolanda Spiess-Hegglin bekam es wegen einem Post auf Facebook für einmal selber mit der Justiz zu tun. Der Zürcher SVP-Kantonsrat Claudio Schmid wehrte sich vor dem Zuger Kantonsgericht gegen die Zugerin, wie die «Sonntagszeitung» berichtete. Im Beitrag, der im Rahmen eines Streits über die Klimaaktivistin Greta Thunberg entstand, sagte Spiess-Hegglin Claudio Schmid nach, er sei wegen übler Nachrede vorbestraft.

Doch das war nicht korrekt. Schmid gelangte mit einem leeren Strafregisterauszug und einem superprovisorischen Antrag ans Gericht. Im Urteil, das inzwischen rechtkräftig ist, wird die Löschung der Textpassage «betreffend Beschimpfung und Verleumdung des Gesuchstellers in den sozialen Medien» verlangt.

Bereits «vorsorglich» gelöscht

Die 38-Jährige hatte den Post allerdings bereits vorher vorsorglich gelöscht, wie sie auf Facebook am Sonntag schreibt. Spiess-Hegglin muss gleichwohl für 400 Franken Gerichtskosten aufkommen.

Aus einem Ausschnitt des Urteils, den Schmid selber via soziale Medien verbreitete, geht hervor, dass das Zuger Kantonsgericht das Gesuch «zufolge Gegenstandslosigkeit» abgeschrieben hat:


 

Der Teufel liegt im Detail

Gemäss dem Artikel stolperte Spiess-Hegglin über eine juristische Spitzfindigkeit. Denn Claudio Schmid sei zwar einmal verurteilt worden, aber damit nicht automatisch im Sinne des Gesetzes vorbestraft. Ironie des Schicksals: Im damaligen Fall sei Schmid genau dasselbe zum Verhängnis geworden. Er bezeichnete einen anderen Politiker als «vorbestraft», was nicht zutraf, da dieser eben gerade ohne Ausfällung einer Strafe verurteilt wurde.

Jolanda Spiess-Hegglin, die mit dem Verein Netzcourage gegen Hassrede im Internet kämpft, bezeichnet es gegenüber der «Sonntagszeichnung» als absurd, wegen einer solchen «Lappalie» belangt worden zu sein. «Ich selber setze juristische Mittel nur bei schlimmen Sachen ein.» Anders sieht das offenbar ihr Kontrahent: Schmid prüft laut dem Artikel auch eine Strafanzeige wegen übler Nachrede.

Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon