Spezialitäten einfacher schützen lassen
Schweizer Produzenten können geografische Angaben zu ihren Produkten auch im Ausland künftig einfacher schützen lassen, etwa «Zuger Kirschtorte», «Bündnerfleisch» oder «Tête de Moine». Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat ein entsprechendes internationales Abkommen genehmigt. Heute müssen Schweizer Produzenten für den Schutz ihrer geografischen Angabe in jedem Staat einen separaten Antrag stellen. Der Bundesrat erklärte, für die Konsumentinnen und Konsumenten bedeute die Anerkennung ausländischer geografischer Angaben zudem eine bessere Garantie, authentische und hochwertige Waren angeboten zu erhalten.
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