Sperrfrist für nationale Ergebnisse

Frühestens um 12 Uhr dürfen die Gemeinden der Schweiz ihre Abstimmungsergebnisse zu den eidgenössischen Vorlagen veröffentlichen. Das hat der Bundesrat letztes Jahr entschieden. Manchen Gemeinden war es in der Vergangenheit möglich, ihre Ergebnisse schon vor Mittag den Medien mitzuteilen; zu einem Zeitpunkt, an dem in anderen Kantonen die Stimmabgabe noch möglich war. Im Kanton Aargau beispielsweise schliessen die Urnen jeweils um 11 Uhr. Eine vorzeitige Publikation könne im Falle von knappen Ergebnissen Anlass zu Abstimmungsbeschwerden geben, schreibt die Bundeskanzlei. Die Sperrfrist gilt auch für die Medien, aber nicht für kantonale und kommunale Vorlagen.

Quelle:swisstxt
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