«Sparen in der Berufsbildung = Qualitätsabbau»

Die Sparmassnahmen der Luzerner Regierung treffen auch die Berufsbildung. Das Berufbildungszentrum BBZB in Luzern hat eine Zusammenstellung von Zahlen und Fakten erarbeitet. Berufsschullehrer Bruno Amrhein hat diese nun als Leserbrief veröffentlicht und will damit Argumente liefern, den Sparbemühungen der Regierung eine Absage zu erteilen.

Leserbrief

«Sparen in der Berufsbildung = Leistungsabbau = Qualitätsabbau»

Es ist uns bewusst, dass der Kanton sparen muss. In unseren Augen verhindern jedoch die ständigen Sparmassnahmen eine qualitativ hochstehende Ausbildung. Weitere Sparmassnahmen verursachen einen Leistungs- bzw. Qualitätsabbau.

Die Berufsbildung

  • hat mit ca. 70% einen überproportionalen Bildungsanteil
  • verbraucht total aber nur ca. 20% aller Bildungskosten
  • wird international gerühmt als beispielhaft praxisorientierter Bildungsweg
  • trägt wesentlich bei zu einer der weltweit kleinsten Jugendarbeitslosenrate von < 5% bei
  • Sparvorlage 2016 Kanton Luzern: Im Bildungs- und Kulturdepartement müssen > 20 Mio. eingespart werden. Davon entfallen überproportional hohe 40% auf die Berufsbildung.
  • die Berufsbildung muss sich gegen diese Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen Bildungsgängen wehren

 

Kosten pro Lernenden /Ausbildungsjahr

  • Berufsbildung alle Kosten (inkl. betriebliche Bildung, ÜK, Q-Verfahren, Stütz- und Förderangebote): CHF 12’900.-
  • Gymnasien: CHF 25’000.-

 

Bildungs- und Kulturdepartement: Sparmassnahmen AFP 2016-2019

Berufs- und Weiterbildung:

Pensenreduktion bei Verkürzung Schuljahr um eine Woche

  • Die Verkürzung des Schuljahres um eine Woche entspricht nicht einer Ferienwoche, wie vielerorts berichtet wird, sondern es sind Zwangsschliessung der Schulen, welche einen Unterrichtsausfall zur Folge haben.
  • Für die Ausbildung gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Berufsbildungsgesetztes (BGG) und die entsprechenden Bildungsverordnungen (BiVo). Darin sind die Anzahl Unterrichtslektionen für einen Beruf festgelegt. Bei Unterrichtsausfall fehlen diese Lektionen den Lernenden und es wird übergeordnetes Recht verletzt.
  • Die Anforderungen an einen Beruf (BiVo) sind in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Mit dem Unterrichtsausfall wird es schwieriger, die Ziele der Bildungsverordnungen zu erreichen.
  • Schlechte Lernende werden weiter benachteiligt, weil bereits in den vergangenen Jahren Förderangebote wie z.B. im EBA schulische Begleitung (Team Teaching) von 2 auf 0,5 Wochenlektionen reduziert wurde, die Besoldung von Lehrpersonen im Stützkurs von 100% auf 60% Bezahlung gekürzt wurde.

 

Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung der Lehrpersonen um eine Lektion

  • In den leistungsmässig heterogenen und multikulturell zusammengesetzten grossen Klassen steigen die Anforderungen an die Lehrpersonen. Individuelle Förderung leistungsstarker, bzw. leistungsschwacher Lernenden, können Lehrpersonen nicht mehr genügend nachkommen.
  • In der Berufsbildung wurde die Entlastung für Klassenlehrpersonen bereits gestrichen (bei Gymnasien besteht sie weiterhin). Die Klassenlehrperson ist nebst vielen anderen Aufgaben auch die Schnittstelle zu Eltern und Lehrmeistern. Diese Funktion wurde durch die Streichung eingeschränkt.
  • Die wöchentliche Pflichtstundenzahl bei Berufsmaturität/Fachmaturität und Gymnasial-Lehrpersonen ist heute schon geringer als bei Berufsschul-Lehrpersonen. Eine Ungleichbehandlung bei der Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung innerhalb der Sekundarstufe II ist nicht begründbar, es fehlt dafür eine valide Arbeitsplatzbewertung.

 

Weitere Optimierung der Klassenplanung

  • In den vergangenen Jahren haben wir die Klassen laufend optimiert. Das zeigen die Pro Kopf-Kosten in der Grundbildung im Kanton Luzern. Waren die Pro-Kopf-Kosten Grundbildung im Vergl. CHØ gemäss Rechnung 2013 86% (AFP 2015–2018), sanken sie gemäss Rechnung 2014 auf 82.8% (AFP 2016–2019).
  • Sind die Lernendenzahlen in Klassen hoch, fehlen den Lehrpersonen die Kapazitäten für die Förderung leistungsstarker, bzw. leistungsschwacher Lernenden.
  • In leistungsmässig heterogenen und multikultureller zusammengesetzten grossen Klassen steigen die Anforderungen an die Lehrpersonen. (Unruhe, Disziplinarmassnahmen, …) Vielerorts sind die Klassenzimmer zu klein für 26 Lernende, oder die Fachräume (z.B. Informatikräume, Labors etc). sind für 24 Lernende ausgerüstet.
  • Die ausserkantonale Beschulung von Lernenden bei Überläufen von Klassen verursacht beim Kanton ebenfalls Kosten.

 

Kürzung der Beiträge an die allgemeine Weiterbildung

  • Für eine gute Qualität in der Berufsbildung braucht es gut ausgebildete Lehrpersonen. Technologische und gesellschaftliche Entwicklungen in allen Berufen erfordern regelmässige Weiterbildungen. Dies sollte durch eine Kürzung der Beiträge an die Weiterbildung nicht beeinträchtigt werden.
  • Projekte wie bilingualer Unterricht oder BYOD (Bring Your Own Device) stellen hohe Anforderungen an die Lehrpersonen. Damit die Lernenden optimal betreut werden können, müssen die Lehrpersonen dafür ausgebildet sein.

 

Stellenreduktion beim Verwaltungs- und Betriebspersonal (5%)

  • In den vergangenen Jahren haben wir am BBZB die Sekretariats- und Hauswartkosten stetig optimiert. Eine generelle Reduktion des gesamten BKD um 5% hat am BBZB Qualitäts- und Leistungsabbau zur Folge. Mögliche Folgen könnten die Einschränkungen in der telefonische Erreichbarkeit und den Schalteröffnungszeiten sein.

 

Reduktion des Lektionenbeitrags für Vorbereitungskurse für eidg. Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen um 33%

  • Auch in der Zukunft ist es wichtig, dass genügend gut ausgebildete Fachkräfte/Berufsbildner Lernende ausbilden werden.

 

Bruno Amrhein, Lehrperson

«Sparen in der Berufsbildung = Qualitätsabbau»
Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon