Sparen beim Übertritt ins Kurzzeitgymnasium

Im Kanton Luzern soll der Übertritt ans Kurzzeitgymnasium neu nur noch ab der 2. Sekundarstufe möglich sein. Mit dieser neuen Übertrittsregelung würde der Kanton im Jahr rund 529’000 Franken sparen und von dem Gemeinden würde er zusätzliche 1,8 Millionen Franken Schulgeld erhalten, so die «Neue Luzerner Zeitung». Wie der Bildungsdirektor Rety Wyss sagt, sind Qualitätseinbussen zu befürchten.

Der Kantonsrat hatte den Vorschlag vor zwei Jahren deutlich abgelehnt, forderte aber von der Regierung einen Bericht. In diesem sollte der Übertritt aus der zweiten Oberstufe aus pädagogischer Sicht beurteilt werden. Auch in diesem nun vorliegenden Papier, kommt die Regierung zum selben Ergebnis, das heisst: Der Übertritt nach der 3. Sekundarstufe soll gestrichen werden. Einige wenige Ausnahmen könnte es geben.

Im November wird das Parlament darüber befinden. Die Lehrpersonen sind gegen den Vorschlag, das ist bereits heute bekannt.

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