Kanton sistiert Aufgaben- und Finanzreform 18

Spardebatte erzwingt Marschhalt

Der Verband Luzerner Gemeinden (VLG) beantragt eine Sistierung der Aufgaben und Finanzreform 18, bis die Auswirkungen des Konsolidierungsprogramms 17 bekannt sind. Die Luzerner Regierung kann den Antrag nachvollziehen und heisst ihn deshalb gut. Der VLG zeigt sich erfreut.

Der Regierungsrat überprüft periodisch die Staatsebenen mit dem Ziel einer effektiven und effizienten Aufgabenerfüllung. In Zusammenarbeit mit dem Verband Luzerner Gemeinden (VLG) hat er 2015 den Auftrag für eine Aufgaben- und Finanzreform (AFR18) erteilt.

Parallel zur AFR18 laufen derzeit die Arbeiten zum Konsolidierungsprogramm 17 (KP17), das einen Sparauftrag zum Ziel hat. In den letzten Wochen habe sich gezeigt, dass die zeitliche Überlappung der beiden Projekte die Arbeiten erheblich erschwere, wie die Luzerner Finanzdirektion am Dienstagmorgen mitteilt. Der VLG beantragt deshalb, das Projekt AFR18 zu sistieren, bis die Auswirkungen des KP17 bekannt sind. Der Regierungsrat könne die Beweggründe des VLG nachvollziehen. Der Regierung sei es zudem ein grosses Anliegen, die Weiterbearbeitung mit direkter Beteiligung der Gemeinden zu führen. Sie gibt deshalb dem Antrag statt.

Stopp bis Sommer 2017

Sehr zur Freude des VLG. Eine zielgerichtete Diskussion über eine effiziente Zuordnung von Aufgaben auf die Staatsebenen sei für den VLG erst möglich, wenn der Prozess der finanziellen Konsolidierung abgeschlossen sei, teilt der Vorstand des VLG am Dienstagmorgen mit. Die Sistierung würde dem Kanton die nötige Zeit geben, um die Konsolidierung mit dem KP17 abzuschliessen. Danach soll das Projekt mit der neuen Ausgangslage weitergeführt werden. Der VLG geht davon aus, dass die Arbeiten im Sommer 2017 wieder aufgenommen werden können. Der VLG unterstützt dabei den Entscheid, das Projekt mit den bestehenden Projektmitgliedern fortzusetzen.

Für den VLG bleiben die Ziele für das Projekt AFR18 unverändert. Angestrebt werden insbesondere ein Kostenteiler von 50:50 für den Bereich Volksschule, eine effiziente und verträgliche Lösung für den Wasserbau, ein Anteil von 50 Prozent an den zusätzlichen Abgeltungen aus der direkten Bundessteuer im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III sowie eine Entschädigung für das Inkasso der direkten Bundessteuer.

Der Kantonsrat wird die Botschaft zum KP17 und die damit verbundenen Gesetzesänderungen voraussichtlich in der November- und Dezember-Session beraten. Nach Ablauf der Referendumsfrist können diese frühestens am 1. März 2017 in Kraft treten. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Projektorganisation AFR 18 zwar bestehen, wird aber sistiert.

 

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