Haussanierung am Luzerner Schlossberg geplant

Spange Nord: Kanton lässt sich von privaten Bauprojekten nicht beirren

So soll das Gebäude an der Zürichstrasse schon bald aussehen. Die geplante Sanierung wird mehr öffentlichen Raum beanspruchen.

(Bild: Visualisierung Atelier für Architektur und Gestaltung)

Bevor die Spange Nord überhaupt weiter konkretisiert wurde, reicht ein erster Bauherr ein umfassendes Sanierungsprojekt am Schlossberg ein. Dieses könnte die Achse direkt tangieren. Für den Kanton ist klar: Geplante Projekte müssen beim weiteren Vorgehen umfassend miteinbezogen werden.

Die Planungen für den Bau des Bypass Luzern und der Spange Nord schreiten unermüdlich voran. Im Mai wird der Kantonsrat über einen Planungskredit von 6,5 Millionen Franken für die Autobahnzufahrt entscheiden und damit die nächste Projektphase einläuten. Die zuständige Kommission hat dem Kredit im April mit grosser Mehrheit zugestimmt (zentralplus berichtete).

Der Baubeginn für die Spange ist für 2032 vorgesehen, auch wenn Bund und Kanton bei der Spange Nord wohl auf erbitterten Widerstand seitens der Stadt und von betroffenen Grundeigentümern stossen werden (zentralplus berichtete).

Bauprojekt nimmt mehr Raum in Anspruch

Doch ziehen nun bereits die nächsten Wolken auf, bevor überhaupt die ersten Details zur Spange geklärt sind? Seit April liegt jedenfalls ein Baugesuch für eine umfassende Sanierung einer Liegenschaft an der Zürichstrasse direkt beim Schlossberg auf.

Das betreffende Wohn- und Geschäftshaus an der Zürichstrasse 66/68 wäre unmittelbar von der Spange und der angedachten Verbreiterung der Zürichstrasse betroffen. Allfälliger Mehrverkehr und die Zürichstrasse, die allenfalls knapp bis an die Fassade reichen könnte, würde die Wohnqualität wohl massgeblich beeinträchtigen. Und womöglich auch den Vermieter schmerzen. Denn es lässt sich vermuten, dass die Mietzinse dadurch sinken.

Inwiefern die Liegenschaft baulich betroffen sein wird, wird sich weisen müssen. Jedenfalls soll die Fassade aufgrund der Isolation künftig 20 Zentimeter weiter Richtung Strasse und somit auf öffentlichen Grund reichen. Nicht viel, aber es wird den sowieso schon knappen Platz um fünf Quadratmeter zusätzlich beanspruchen. Zudem will der Bauherr auf dem Trottoir vor dem Gebäude Bohrungen für Erdsonden vornehmen.

Kanton nimmt’s gelassen

Ist dies also ein Problem für die kantonalen Planer? Fürchtet man zusätzliche Einsprachen? Was geschieht, wenn weitere Eigentümer ihre Objekte baulich aufwerten wollen?

Beim Kanton scheint man solchen Projekten bislang gelassen entgegenzusehen. «Die stark betroffenen Eigentümer sind über das Bauvorhaben informiert», sagt Mirja Weber, Kommunikationsverantwortliche des Baudepartements.

Im jetzigen Projektstadium sei jedoch noch vieles offen. Bei der Spange Nord handle es sich aktuell erst um ein Vorprojekt. «Erst die nun folgende Planungsphase wird die Einbettung und damit auch die Betroffenheit der Anrainer der Spange konkretisieren», so Weber.

Enger Austausch angestrebt

Gibt es vonseiten des Kantons Ratschläge an die Hauseigentümer? «Wir streben eine gute städtebauliche Lösung für die Spange Nord an.» Daher werde der Kanton an der Zürichstrasse eine sogenannte Testplanung durchführen, sagt Weber. Die betroffenen Eigentümer werden miteinbezogen.

Im Zuge dieses Austauschs werden mögliche Lösungsideen sowie deren Vor- und Nachteile erörtert. «Die dabei auftauchenden Fragen werden wir gemeinsam mit den betroffenen Eigentümern klären.» Inwiefern diese ihre Liegenschaften sanieren sollen, müssten sie letztlich jedoch selbst entscheiden, blickt sie voraus. Das Baugesuch liegt aktuell bei der Stadt, die es bewilligen muss.

Geht die Spange vor?

Trotz der Zuversicht ist man sich beim Kanton bewusst, dass Konflikte durchaus möglich sind. Dies könnte Folgen für das Gesamtprojekt haben. «Ist aufgrund des heutigen Planungsstands ein Konflikt zwischen einem privaten Bauvorhaben und der Spange Nord absehbar, gilt es, das Vorhaben mit dem Spange-Nord-Projekt abzustimmen», sagt Weber.

Heisst das also, dass die Eigentümer ihre Projekte so gestalten müssen, dass sie den Planern des Kantons nicht in die Quere kommen? Weber verneint: «Es ist gerade die Idee von Testplanungen, eine für beide Seiten gute Lösung anzustreben.»

Nach der Ausarbeitung des Strassenprojekts wird dieses öffentlich aufgelegt. Damit erhalten die Eigentümer die Möglichkeit, Einsprache zu erheben und ihre Anliegen formell in das Projekt einzubringen.

Droht juristisches Hick-Hack?

Dennoch stellt sich die Frage, ob der Kanton so locker durchkommt. «Wenn die Spange Nord kommt, dann verlieren Tausende von Bewohnern, darunter viele Kinder, ihren Lebensraum und unzählige Gebäude an Wert», sagte der Grüne Kantonsrat Urban Frye zu Beginn dieses Jahres gegenüber zentralplus. «Die Anwohner können sich mit dem Gang vor Gericht gegen die Entwertung ihrer Häuser wehren.» Dies könne zu enormen Kosten für die öffentliche Hand führen, so Frye.

Zudem darf das Vorgehen des Kantons, zuerst eine aufwendige Detailplanung zu machen und das Volk erst später darüber abstimmen zu lassen  durchaus kritisch betrachtet werden. Mit einer frühen Abstimmung könnten letzlich womöglich unnötige Planungskosten verhindert werden (zentralplus berichtete). Denn diese könnten durch einen allenfalls mühseligen Dialog mit den betroffenen Anrainern sehr hoch ausfallen.

Man darf also gespannt sein, wie es weitergeht und inwiefern der Kanton Hausbesitzern tatsächlich entgegenkommen kann und wird. Ein stark betroffener Eigentümer hatte jedenfalls bereits angekündigt, mit dem Kanton zu kooperieren und eine pragmatische Lösung zu suchen (zentralplus berichtete).

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