Sparen bei Prämienverbilligungen umstritten

SP zerrt Luzerner Regierung vor Gericht

Die SP Luzern ist gewillt, zur Rettung der Prämienverbilligung vor das Kantonsgericht zu gehen. Rund 7’670 Luzerner müssen nämlich die Verbilligungen wieder an den Kanton zurückzahlen. Das verstosse gegen Bundesgesetz, hält die Partei fest.

Der Kanton Luzern verlangt von 7’670 Luzenrer bereits ausbezahlte Prämienverbilligungen zurück (zentralplus berichtete). In den vergangenen Tagen wurden die betroffenen Familien über die Kürzung ihrer Prämienverbilligung informiert. Die SP hat nun eine neue Mustereinsprache online geschaltet. Im Namen von fünf Betroffenen wird zudem eine umfassende Beschwerde eingereicht, um gegen die Verordnung des Regierungsrates vorzugehen.

Die SP will klären, ob die in der Änderung der Prämienverbilligungsverordnung des Regierungsrates (Reduktion der Einkommensgrenze für Familien mit Kindern auf 54’000 Franken) überhaupt noch mit dem Bundesgesetz zu vereinbaren ist, wie sie in einer Mitteilung schreibt.

SP sieht Verstoss gegen Bundesgesetz

Bei der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG), war eine Einkommensgrenze von etwa 100’000 Franken vorgesehen. Zwar sind die Kantone frei in der detaillierten Definition von tiefen und mittleren Einkommen. Was aber der Kanton Luzern macht, sei ein Verstoss gegen Sinn und Zweck des Bundesrechts, so die Luzerner Sozialdemokraten. Und solche Verstösse seien einklagbar. Folge das Gericht der Argumentation, müsste der Kanton die volle Prämienverbilligung auszahlen. Auch an jene Personen die nicht geklagt haben.

Krankenversicherer springt in die Bresche

Auch wenn Versicherungen wie die Concordia mit ihrem Vorgehen für einen Teil der Versicherten die angespannte Finanzsituation von Familien mildern, ist die Überprüfung unerlässlich. Die Reduktion der Einkommensgrenze betrifft nämlich nicht nur das Jahr 2017, sondern auch die Folgejahre. Es könnte durchaus auch sein, dass der Kanton bei der angespannten Finanzlage die Einkommensgrenze in den Folgejahren noch unter 54’000 Franken reduzieren könnte, mutmasst die SP. Dem ist Einhalt zu gebieten, was die SP mit dem nunmehr eingereichten Normenkontrollverfahren beabsichtigt.

 

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