Sozialdetektive ab Oktober im Einsatz

Sozialversicherungen dürfen ab dem 1. Oktober Versicherte durch Detektive beobachten lassen. Ab dann gelten die neuen Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen mitteilt. Die Stimmberechtigten hatten im November letzten Jahres den Observationsartikel angenommen. Da gegen die Abstimmung Beschwerden eingereicht wurden, konnte der Artikel zunächst nicht in Kraft treten. Das Bundesgericht wies die Einsprüche inzwischen ab. Damit könnten die rechtlichen Grundlagen wirksam werden, so das Bundesamt.

Quelle:swisstxt
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