Werbung oder freie Meinungsäusserung?

«#SoNicht»: Wahlplakate eines SP-Politikers geben auf Facebook zu reden

Darf der da von diesem Plakat lächeln? Solche Wahlplakate lösen auf Facebook Kontroversen aus. (Bild: ida)

Die Wahlen im Herbst rücken näher, die ersten Politiker lächeln uns von ihren Wahlplakaten entgegen. Auf Facebook erhitzt sich bereits das eine oder andere Gemüt: Brauchen Wahlplakate auf privatem Grund – etwa dem eigenen Balkon – eine Bewilligung?

In den virtuellen «Sorgenbriefkasten der Stadt Luzern» ist wieder einmal Post eines besorgten Einwohners reingeflattert.

In der Facebook-Gruppe zeigt sich ein Luzerner in einem Beitrag empört. Anlass dazu sind Wahlplakate des SP-Kantonalpräsidenten David Roth, der für den Ständerat kandidiert und dessen Plakate auf privatem Grund hängen sollen. Für den betreffenden Einwohner respektive Facebook-User ein klarer Verstoss gegen die Reklameverordnung.

Diese schreibt vor, dass das Aufstellen von Reklamen grundsätzlich bewilligungspflichtig ist. Für Polit-Plakate während Abstimmungen und Wahlkämpfen gibt es aber Ausnahmen. Während sechs Wochen vor und fünf Tagen nach den Wahlen sind keine Bewilligungen nötig. «Das heisst, man darf die Plakate erst ab dem 7. September 2019 legal aufstellen», rechnet der Luzerner im Facebook-Beitrag vor. Danach folgen Hashtags, mit denen er seinem Ärger Luft machen will: «#SoNicht», «#SichAnDieGesetzeHaltenBitte», «#Unfair». Und es geht noch weiter: «#Asozial» und «#NaseVoll».

Thema wurde bereits zum Politikum

Ob die Plakate hängen dürfen – oder nicht, weil sie eine Bewilligung benötigen, ist letztlich eine rechtliche Frage. Die Stadt kann sich zum aktuellen Fall nicht äussern, weil zum Thema ein Vorstoss der Luzerner SVP hängig ist.

Es ist nicht das erste Mal, dass politische Plakate die Gemüter einiger Luzerner erregen. Im Juli waren es Transparente gegen die Spange Nord. Patrick Zibung reichte im Namen der Luzerner SVP einen Vorstoss ein. Er forderte, dass die Stadt gegen solche «illegalen Plakate» auf privatem Boden vorgeht.

Auch Zibung stützte sich auf die Reklameverordnung, die «für alle Reklamen im Freien» gilt. Zuvor hatte die Junge SVP einen offenen Brief an die Stadt gerichtet, worauf ein Mail-Wechsel mit der städtischen Dienststelle Stadtraum und Veranstaltung folgte.

Für solche Transparente braucht es keine Bewilligung, meint die Stadt. (Bild: ida)

Spange Nord für freie Meinungsäusserung

Die Stadt argumentierte damals, dass solche Plakate auf Privatgrund – wie die Transparente gegen die Spange Nord – keine Reklame seien. Sondern freie Meinungsäusserung. Diese stünden nicht im Widerspruch zur kantonalen Reklameverordnung (zentralplus berichtete). Die Spange-Nord-Plakate verletzten keine Regeln und Gesetze, war die Stadt überzeugt.

Wie die Stadt in vorliegendem Fall entscheiden wird, bleibt abzuwarten. David Roth nimmt die Situation gelassen: «Ob Anti-Spange-Nord-Plakate oder Wahlplakate: Es bezieht sich beides auf dasselbe, nämlich die freie Meinungsäusserung.»

Auch andere Facebook-User verstehen den Tumult nicht. «Grossi Sorge hesch, eh …» Und ein anderer bringt es auf den Punkt: «Da gibt es aber viele, die demnach ‹illegal› von der Plakatwand lächeln.» Denn bei einem Spaziergang durch die Stadt Luzern zeigt sich: Das Wahlplakat von David Roth ist längst nicht das einzige Polit-Plakat, das die Balkone dieser Stadt ziert.

Geben zu reden: Wahlplakate, die vor dem 7. September aufgehängt werden:

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